Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1113
Dubiose Lizenzgebühren in die Niederlande
geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/61-IV/4/97vom 21.07.1997
Wortlaut laut Findok
Wie bereits in EAS 1035 aufgezeigt wurde, eignen sich die
Niederlande infolge der Nichtbesteuerung der aus den Niederlanden in das
Drittausland (z.B. auch in Steueroasen) abfließenden Lizenzgebühren
besonders für die Errichtung von (funktionslosen) Durchlaufgesellschaften,
die die Vorteile des österreichisch-niederländischen
Doppelbesteuerungsabkommens (Null-Satz für Lizenzgebühren) zweckwidrig
ausnutzen ("treaty-shopping"). Denn durch das Zusammenwirken des Nullsatzes im
DBA-Ö/NL und des Nullsatzes im niederländischen innerstaatlichen Recht
können Lizenzgebühren (die als Betriebsausgaben das Steueraufkommen in
Österreich gemindert haben) steuerfrei in Steueroasen abgesaugt
werden.
Kann der Verdacht der österreichischen
Finanzverwaltung, dass die nach Österreich lizenzierten Rechte nicht im
wirtschaftlichen Eigentum der niederländischen Gesellschaft stehen, weil
diese Gesellschaft funktionslos (Briefkastengesellschaft) und demnach gar nicht
in der Lage ist, eigenständige Willensentscheidungen und Verfügungen
in Bezug auf die Lizenzierung nach Österreich zu treffen, nicht
entkräftet werden und wird dieser Verdacht im Gegenteil im Verlauf des
Ermittlungsverfahren durch das Verhalten auf Parteienseite noch bestätigt,
dann besteht trotz Vorliegens einer Ansässigkeitsbescheinigung seitens der
niederländischen Steuerverwaltung keine Verpflichtung zur Freistellung der
Lizenzgebührenzahlungen von der österreichischen
Abzugssteuerpflicht.
Allerdings kann in einem solchen Fall von Parteienseite
Antrag auf Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens
gestellt werden, damit die Frage der Abkommensberechtigung der
niederländischen Gesellschaft (insbesondere die Frage, ob es sich bei der
niederländischen Gesellschaft um eine Briefkastengesellschaft oder eine
operativ tätige Gesellschaft handelt) in Zusammenarbeit mit der
niederländischen Steuerverwaltung geklärt wird.
21. Juli
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
LizenzgebührTreaty-ShoppingSteueroasefunktionslose Gesellschaftfunktionslose ZwischengesellschaftBriefkastengesellschaftAnsässigkeitsbescheinigungAbzugsbesteuerungSteuerfreistellungVerständigungsverfahrenLizenzgebühren
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0101/61-IV/4/97
- Stammnummer
- 14552
- Gültig
- 21.07.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF