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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1113

Dubiose Lizenzgebühren in die Niederlande

geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/61-IV/4/97vom 21.07.1997

Wortlaut laut Findok

  Wie bereits in EAS 1035 aufgezeigt wurde, eignen sich die Niederlande infolge der Nichtbesteuerung der aus den Niederlanden in das Drittausland (z.B. auch in Steueroasen) abfließenden Lizenzgebühren besonders für die Errichtung von (funktionslosen) Durchlaufgesellschaften, die die Vorteile des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens (Null-Satz für Lizenzgebühren) zweckwidrig ausnutzen ("treaty-shopping"). Denn durch das Zusammenwirken des Nullsatzes im DBA-Ö/NL und des Nullsatzes im niederländischen innerstaatlichen Recht können Lizenzgebühren (die als Betriebsausgaben das Steueraufkommen in Österreich gemindert haben) steuerfrei in Steueroasen abgesaugt werden. Kann der Verdacht der österreichischen Finanzverwaltung, dass die nach Österreich lizenzierten Rechte nicht im wirtschaftlichen Eigentum der niederländischen Gesellschaft stehen, weil diese Gesellschaft funktionslos (Briefkastengesellschaft) und demnach gar nicht in der Lage ist, eigenständige Willensentscheidungen und Verfügungen in Bezug auf die Lizenzierung nach Österreich zu treffen, nicht entkräftet werden und wird dieser Verdacht im Gegenteil im Verlauf des Ermittlungsverfahren durch das Verhalten auf Parteienseite noch bestätigt, dann besteht trotz Vorliegens einer Ansässigkeitsbescheinigung seitens der niederländischen Steuerverwaltung keine Verpflichtung zur Freistellung der Lizenzgebührenzahlungen von der österreichischen Abzugssteuerpflicht. Allerdings kann in einem solchen Fall von Parteienseite Antrag auf Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens gestellt werden, damit die Frage der Abkommensberechtigung der niederländischen Gesellschaft (insbesondere die Frage, ob es sich bei der niederländischen Gesellschaft um eine Briefkastengesellschaft oder eine operativ tätige Gesellschaft handelt) in Zusammenarbeit mit der niederländischen Steuerverwaltung geklärt wird. 21. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

LizenzgebührTreaty-ShoppingSteueroasefunktionslose Gesellschaftfunktionslose ZwischengesellschaftBriefkastengesellschaftAnsässigkeitsbescheinigungAbzugsbesteuerungSteuerfreistellungVerständigungsverfahrenLizenzgebühren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0101/61-IV/4/97
Stammnummer
14552
Gültig
21.07.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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