Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1440
Steuerentlastungsmethode bei den österreichischen Abzugssteuern
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/14-IV/4/99vom 22.04.1999
Wortlaut laut Findok
Ergibt sich aus einem
österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen die Verpflichtung, von
Steuerausländern bezogene Inlandseinkünfte von der Abzugsbesteuerung
zu entlasten und kann das Vorliegen dieser Entlastungsvoraussetzungen
einwandfrei nachgewiesen werden, dann können die DBAs solange unmittelbar
angewendet und es kann demzufolge solange von der Abzugsbesteuerung freigestellt
werden, als nicht durch Verordnung oder durch zwischenstaatliche Vereinbarung
ausdrücklich Gegenteiliges angeordnet wird.
Artikel 27 des DBA-USA (neu), der ausführt, dass die
Vertragstaaten "nicht gehindert sind", ihre im innerstaatlichen Recht
vorgesehenen Abzugssteuersysteme anzuwenden, wird in diesem Zusammenhang
lediglich als Klarstellung und nicht als normatives Gebot zur Anwendung der
Steuerrückerstattungsverfahrens verstanden (EAS 1352,
EAS 1358).
Wird daher der Dienstnehmer eines österreichischen
Unternehmens zur Dienstableistung in die USA entsandt und verliert
Österreich aufgrund des DBA-USA hiedurch das gesamte Besteuerungsrecht an
den Lohnbezügen (weil der Dienstnehmer in den USA im Sinn des Abkommens
ansässig wird und auf österreichischem Staatsgebiet keine beruflichen
Tätigkeiten für seinen österreichischen Arbeitgeber mehr
ausführt), dann kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben, vorausgesetzt der
österreichische Arbeitgeber ist in der Lage, das Vorliegen der
Abkommensvoraussetzungen für die Steuerfreistellung in Österreich
nachzuweisen. Dieselben Grundsätze gelten, wenn Lizenzverträge mit
US-Lizenzgebern abgeschlossen werden und das Vorliegen der
Abkommensvoraussetzungen für die Steuerfreistellung in Österreich
nachgewiesen werden kann (zu diesen Voraussetzungen zählt allerdings auch
die Erfüllung der Bedingungen des Artikels 16 des Abkommens, also vor allem
die Bedingung, dass die steuerfrei zu stellenden Lizenzgebühren nicht an
eine auf "Treaty-Shopping" ausgerichtete US-Durchlaufgesellschaft gezahlt
werden.
22. April
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 27 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- Art. 16 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/14-IV/4/99
- Stammnummer
- 7382
- Gültig
- 22.04.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF