Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2735
Engagement eines deutschen philharmonischen Orchesters
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0296-IV/4/2006vom 16.05.2006
Wortlaut laut Findok
Durch Artikel 17 Abs. 2 DBA-Deutschland
wird das österreichische Abzugsbesteuerungsrecht aufrechterhalten, wenn ein
österreichischer Konzertveranstalter ein deutsches Orchester zu einem
Gastspiel in Österreich engagiert. Wird seitens des Orchesters geltend
gemacht, dass gemäß Artikel 17 Abs. 3 DBA-Deutschland die
Vergütungen in Österreich von der Besteuerung zu entlasten sind, ist
eine entsprechende Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung erforderlich,
aus der sich das Vorliegen der Entlastungsvoraussetzungen (überwiegende
öffentliche Förderung oder fehlende Gewinnerzielung) ergibt (siehe
auch Abs. 20 des Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung). Eine
Bescheinigung, dass das Orchester in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit
ist oder dass Förderungen eines Landesministeriums für Wissenschaft,
Forschung und Kunst empfangen werden, ist nicht ausreichend, weil dadurch die
entscheidenden Freistellungskriterien nicht belegt werden.
Bundesministerium für Finanzen, 16. Mai 2006
Normen und Schlagworte
- Art. 17 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Art. 17 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
KonzertveranstalterGastspieleEntlastungsvoraussetzungenNachweisführungöffentliche FörderungenGewinnerzielungsabsichtSteuerbefreiungFreistellungskriterien
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0296-IV/4/2006
- Stammnummer
- 36470
- Gültig
- 16.05.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF