…einer schweizerischen Kapitalgesellschaft zu erwerben, die fortan als sein Auftraggeber fungiert, dann ist dieser Fall nicht geeignet im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene beurteilt zu werden, da in diesem Fall eine eingehendere Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich ist. Denn Gestaltungen dieser Art könnten…
…Sachverhaltsaufklärung nötig ist. Aber auch Anfragen, die nicht eine bestimmte Zweifelsfrage zum Inhalt haben, sondern lediglich Themen präsentieren, die Gegenstand einer Abhandlung in einer Fachpublikation sein könnten, können nicht im EAS-Verfahren behandelt werden. Dazu gehört zB eine Anfrage mit der um Auskunft ersucht wird…
…dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll eine österreichische Gesellschaft, die als bloße Sitzgesellschaft ohne eigene Geschäftsräume und Personal konzipiert ist…
…die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten möchte eine englisch-französische Unternehmensgruppe in Österreich eine GesmbH errichten, die ihre sämtlichen geschäftlichen Aktivitäten (Einkauf, Verkauf, Vermittlung) im Ausland abwickelt und deren Geschäftsleitung in einem nicht näher…
…geführten Betrieb auf, dann ist aus diesem Anlass nach den üblichen Grundsätzen unter Erstellung einer Übergangsbilanz ein Aufgabegewinn zu ermitteln und der Versteuerung zuzuführen. Fallen nach dem Wegzug nachträgliche Einkünfte an (die im Rahmen der Übergangsbilanz noch nicht als Forderungen erfassbar waren), dann unterliegen diese…
…mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein in Monaco lebender Gesellschafter einer österreichischen Kapitalgesellschaft seine Beteiligung zum…
Eine Beantwortung der gestellten Fragen erfordert eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten kauft eine ungarische Tochtergesellschaft Kosmetika in Luxemburg ein, transportiert diese dann von Ungarn nach Österreich…
…so kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren geklärt werden, ob für die Gewinnabgrenzung die Kostenaufschlagsmethode geeignet ist und ob möglicherweise hiedurch eine Betriebstätte der schweizerischen GmbH in Österreich begründet wird. Denn dies erfordert eine intensivere Durchleuchtung des Falles; die hiezu nötigen Erhebungen können nicht auf…
…Tage-Toleranzregelung" angewendet: Erst wenn die Grenzgängervoraussetzungen in einem Kalenderjahr an mehr als 45 Tagen nicht vorliegen, geht die Grenzgängereigenschaft verloren, allerdings dann für das ganze Kalenderjahr (AÖF Nr. 283/1986; EAS 1250). Überschreiten die Tage der Nichtrückkehr bei einem ganzjährig bestehenden Arbeitsverhältnis das Ausmaß…
…es ist zutreffendenfalls sodann der abkommensgemäße Zustand herbeizuführen. Der bloße Umstand, dass das Doppelbesteuerungsabkommen im Widerspruch zum innerstaatlichen tschechischen Steuergesetz steht, ist jedenfalls kein tauglicher Grund, die Abkommensbestimmungen in Tschechien nicht anzuwenden. 26. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ein Wasserwerk), es ging sonach nicht um Fälle einer bloßen Vermögensverwaltung des Leitungssystems. Der bloße Umstand, dass die Wortwahl bei der Umschreibung des Betriebstättenbegriffes in Artikel 5 DBA-Deutschland und in § 29 BAO nicht ident ist, stellt im Übrigen keinen tauglichen Grund dar, einer nach…
…führt. Aus der vorbeschriebenen Anwendungskonzeption der Doppelbesteuerungsabkommen kann daher nicht abgeleitet werden, dass durch das DBA-Deutschland der Berechnungsmethodik des § 77 EStG 1988 derogiert wird und im gegebenen Fall das österreichische Bohrunternehmen nur deshalb zu einer von § 77 EStG 1988 abweichenden täglichen Lohnsteuerberechnung verpflichtet wird…
…ein geeignetes Kontrollsystem für den jeweiligen Konzern entwickeln, sowie die Kosten der Dokumentation (einschließlich der Schaffung tauglicher IT-Systeme) und ihrer Prüfung. Werden von einem US-Konzern 70% dieser Kosten an die Gliedunternehmen nach einem Umsatzschlüssel weiterbelastet, dann wäre diese Vorgangsweise nur dann mit den…
Das EAS-Auskunftssystem ist primär auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichtet, die bei einem klar umrissenen Sachverhaltsbild im internationalen Kontext auftreten können. Es wäre eine Überforderung dieses Systems, eine Auseinandersetzung mit Rechtsfragen bei Sachverhaltsgestaltungen zu verlangen, die bereits erkennen lassen, dass sie vermutlich einer wirtschaftlichen…
…geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein Vorstandsdirektor für eine österreichische Aktiengesellschaft bestellt werden, wobei dieser genötigt werden soll, nicht in vertragliche Beziehungen zu der österreichischen Aktiengesellschaft einzutreten, sondern seine…
… 21 und § 22 BAO nicht die formale Umwegkonstruktion, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt der gewählten Gestaltungsmuster. Allerdings kann in einem laufenden Betriebsprüfungsverfahren im EAS-Auskunftsdienst des BM für Finanzen nicht eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich eine derartige innere Verknüpfung zwischen…
…auf die verzichtet wird, die Grundlage hiefür bieten, dann wird vermutlich in diesem Verzicht bereits ein steuerpflichtiger Zufluß der Gewinnausschüttung zu sehen sein. Der Fall ist jedenfalls nicht geeignet, im EAS-Verfahren behandelt zu werden. 10. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…einer internationalen Auskunftei heraus, dass an der einen angegebenen Adresse die US-Firma überhaupt nicht aufscheint und dass eine weitere Adresse lediglich eine "mail box drop for companies" ist (von der aus die Post mit Aufgabestempel eines asiatischen Landes versandt worden ist), werden weiters zur…
…BGBl. Nr. 57/1995, vorgesehene finanzamtliche Sonderauskunftsverfahren in Anspruch genommen werden." Stellt sich in jenem Besteuerungsfall, der Anlass für die EAS-Anfrage gegeben hat, im Gefolge einer Betriebsprüfung heraus, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise kein Fall einer verdeckten Gewinnausschüttung vorliegt, sondern dass es tatsächlich so war…
…sodann ihrerseits den deutschen Markt betreut, könnte eine derartige Gestaltung - vor allem aus deutscher Sicht - einer genaueren Durchleuchtung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bedürfen, die jedoch nicht im Rahmen des EAS-Antwortdienstes vorgenommen werden kann. 2. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…