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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1823

Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer im neuen DBA-Deutschland

geltende FassungEAS-AuskunftE 87/1-IV/4/01vom 02.04.2001

Wortlaut laut Findok

Im Geltungsbereich des am 24. August 2000 unterzeichneten (aber noch nicht in Kraft stehenden) neuen DBA-Deutschland werden Geschäftsführer der Zuteilungsregel des Artikels 16 unterstellt; ihre Bezüge unterliegen folglich der ausschließlichen Besteuerung in dem Staat, in dem die Kapitalgesellschaft ansässig ist. Dies gilt sowohl für Dienstnehmer-Geschäftsführer wie für Gesellschafter-Geschäftsführer; eine davon abweichende Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat eines Grenzgänger-Geschäftsführers ist nicht vorgesehen. Hat daher der Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz aus Deutschland in die österreichische Grenzzone verlegt, und pendelt er täglich zu seiner in der deutschen Grenzzone gelegenen Kapitalgesellschaft, steht das Besteuerungsrecht nach dem neuen Abkommen Deutschland zu. Durch das neue Abkommen ergibt sich damit gegenüber der derzeitigen Rechtslage (siehe AÖFV. Nr. 31/1987) keine Änderung. 02. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GeschäftsführerDienstnehmer-GeschäftsführerGesellschafter-GeschäftsführerAnsässigkeitsstaatGrenzgängerGrenzgänger-Geschäftsführer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 87/1-IV/4/01
Stammnummer
2094
Gültig
02.04.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF