Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1823
Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer im neuen DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskunftE 87/1-IV/4/01vom 02.04.2001
Wortlaut laut Findok
Im Geltungsbereich des am 24. August
2000 unterzeichneten (aber noch nicht in Kraft stehenden) neuen DBA-Deutschland
werden Geschäftsführer der Zuteilungsregel des Artikels 16
unterstellt; ihre Bezüge unterliegen folglich der ausschließlichen
Besteuerung in dem Staat, in dem die Kapitalgesellschaft ansässig ist. Dies
gilt sowohl für Dienstnehmer-Geschäftsführer wie für
Gesellschafter-Geschäftsführer; eine davon abweichende Zuteilung des
Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat eines
Grenzgänger-Geschäftsführers ist nicht vorgesehen.
Hat daher der Gesellschafter-Geschäftsführer
einer deutschen Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz aus Deutschland in die
österreichische Grenzzone verlegt, und pendelt er täglich zu seiner in
der deutschen Grenzzone gelegenen Kapitalgesellschaft, steht das
Besteuerungsrecht nach dem neuen Abkommen Deutschland zu. Durch das neue
Abkommen ergibt sich damit gegenüber der derzeitigen Rechtslage (siehe
AÖFV. Nr. 31/1987) keine Änderung.
02. April
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 16 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
GeschäftsführerDienstnehmer-GeschäftsführerGesellschafter-GeschäftsführerAnsässigkeitsstaatGrenzgängerGrenzgänger-Geschäftsführer
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 87/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 2094
- Gültig
- 02.04.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF