Wurde von einer österreichischen GmbH ein in Italien wohnhafter Italiener als einer der Geschäftsführer dieser inländischen GmbH bestellt, wobei seine Aufgaben einerseits im Inland in der Überwachung und Prüfung der administrativen Belange (Buchhaltung und Bilanzerstellung sowie finanzielle Gebarung) und andererseits im Ausland in Verhandlungen und…
…Geschäftsführer der Zuteilungsregel des Artikels 16 unterstellt; ihre Bezüge unterliegen folglich der ausschließlichen Besteuerung in dem Staat, in dem die Kapitalgesellschaft ansässig ist. Dies gilt sowohl für Dienstnehmer-Geschäftsführer wie für Gesellschafter-Geschäftsführer; eine davon abweichende Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat eines Grenzgänger-Geschäftsführers…
…eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Diese an sich nur für unter Art. 9 DBA-Deutschland fallende Dienstnehmer-Geschäftsführer getroffene Regelung wird aber auch für die gemäß AÖFV Nr. 31/1987 unter Art. 8 Abs. 1 fallenden Gesellschafter-Geschäftsführer Bedeutung…
Ist eine in Deutschland ansässige Person Dienstnehmer-Geschäftsführer sowohl an einer deutschen wie auch an einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die…
…ansässiger österreichischer Staatsbürger Dienstnehmer-Geschäftsführer einer polnischen Kapitalgesellschaft (an der er nicht beteiligt ist), dann fallen die Geschäftsführerbezüge unter Artikel 15 DBA-Polen. Sie unterliegen aber nur insoweit der polnischen Besteuerung und sind in Österreich korrespondierend von der Besteuerung freizustellen, als die Geschäftsführertätigkeit auf polnischem…
…der Geschäftsführerbezüge zu 100% von der deutschen Steuerverwaltung wahrgenommen wird und hierüber entsprechende Nachweise in der österreichischen Betriebstätte für allfällige Lohnsteuerprüfungen bereitgehalten werden, bestehen keine Bedenken, wenn daraus der Schluß gezogen wird, daß das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland (im Fall von Dienstnehmer-Geschäftsführern…
…85/14/0016). Da der Bf. die hier strittigen Geschäfte ausschließlich in seiner Funktion als Dienstnehmer (Geschäftsführer) und nicht als Genossenschafter abgeschlossen hat, zählen die Zuflüsse zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind im Veranlagungsweg zu erfassen. Eine Erfassung derselben Zuflüsse unter dem Titel…
…bei einem Dienstnehmer ohne Beteiligung niemals zu Werbungskosten führen. Der Umstand, dass der Bw. - welcher auf den erkennenden Senat im Übrigen einen sehr glaubwürdigen Eindruck hinterließ - offensichtlich nicht über seine in den einschlägigen Bestimmungen des GmbHG geregelten, zum überwiegenden Teil unabdingbaren Rechte als Geschäftsführer Bescheid…
…die Bw. sei außerdem ein Kleinbetrieb ohne fremde Arbeitskräfte) Dienstnehmern eine Dienstwohnung zur Verfügung zu stellen. Aus dem Umfang des Betriebes sei nicht ersichtlich, dass künftig ein gesonderter Geschäftsführer bestellt werden müsse. Bestehe doch die Hauptaufgabe des Betriebes in der Herstellung von Essensfotos, welche von…
…auch Dienstnehmer (Geschäftsführer) der in Österreich ansässigen Fa. AGmbH Mit der Übermittlung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 an das Finanzamt legte der Bf folgenden Sachverhalt offen, bei dem es sich seiner Ansicht nach um einen nicht steuerbaren Schadenersatz handle: In seiner Funktion als Geschäftsführer…
…2011 Dienstnehmer (Geschäftsführer) der in Österreich ansässigen Fa. AGmbH Mit der Übermittlung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 an das Finanzamt legte der Bf folgenden Sachverhalt offen, bei dem es sich seiner Ansicht nach um einen nicht steuerbaren Schadenersatz handle: In seiner Funktion als Geschäftsführer…
…1988 bezüglich einkommensteuerlicher Konsequenzen zu nachstehendem Sachverhalt: "Der Bw war bis zum 31.7.2011 unter anderem als Dienstnehmer (Geschäftsführer) der in Salzburg ansässigen Fa. A. beschäftigt. Diesem wurde in seiner Funktion als Geschäftsführer ob genannter Firma vom Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg (UVS) eine Verwaltungsstrafe nach …
…Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist in Deutschland wohnhaft und neben seiner Beschäftigung zu einem Dienstgeber in Deutschland bis zum 31.7.2011 als Dienstnehmer (Geschäftsführer) der in Salzburg ansässigen Fa. A. GmbH beschäftigt. Seit 1.8.2011 ist er Dienstnehmer der Fa. O…
…Dienstnehmer Geschäftsführer und mit 25% beteiligter Gesellschafter der Berufungswerberin sei. Für seine dienstlichen Fahrten benütze er ein Fahrzeug, das sich im Betriebsvermögen der Berufungswerberin befinde. Anlässlich einer Betriebsprüfung im Jahre 1998 sei festgestellt worden, dass bei diesem Dienstnehmer kein Sachbezug berücksichtigt worden sei. Der Dienstnehmer…
…August 1997 hat die Bw. zu den im Zuge der Lohnsteuerprüfung aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung genommen: der Dienstnehmer sei (auch) Geschäftsführer der (namentlich genannten) zypriotischen Gesellschaft (dem Vorbringen der Bw. zufolge handelt es sich dabei um eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Bw.) und mit…
…& K. GmbH weitererteilt. In der GmbH sei der Bw. in seiner Eigenschaft als Dienstnehmer (Geschäftsführer) der GmbH, unter Beiziehung von Angestellten der GmbH, mit der Erstellung der Gutachten befasst. Diese Tätigkeit fände in der Gebührennote als "Mühewaltung" sowie als "Wertgebühr" ihren Niederschlag. In derselben Höhe…
…auch hinsichtlich meiner Tätigkeit nur von einer nichtselbständigen Arbeit ausgegangen werden, alles andere wäre absurd. Es ist nämlich undenkbar, dass ein Dienstnehmer (Geschäftsführer) einen Unternehmer für Zwecke seiner nichtselbständigen Tätigkeit beauftragt, zumal die mir mtl. zugekommenen € 150,00 zuvor von der Gesellschaft an Dr…
…der Dienstnehmer / Geschäftsführer im Unternehmen einen aufrechten Dienst-, oder Werkvertrag abgeschlossen hat, eine vertragliche Regelung über die Dienstwohnung vorliegt, er für das Unternehmen entgeltlich tätig ist usw. Im konkreten Fall handelt es sich um einen Vertrag über freiwillige Versorgungs- leistungen an den eh. Geschäftsführer der…
…Außenprüfung wurde vom Prüfungsorgan ua. festgehalten, dass durch den Dienstnehmer Mag.A. (VNR 321 ) eine Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges erfolgt sei. Der dem Geschäftsführer aus dieser KFZ-Privatnutzung erwachsene geldwerte Vorteil iSd § 15 EStG 1988 sei bei der Berechnung und Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben …
…dass der deutsche Dienstnehmer "gewerberechtlicher Geschäftsführer" ist, führt solange nicht dazu, dass sein Arbeitsort als in Österreich gelegen angesehen wird, als er nicht auch der im Firmenbuch eingetragene handelsrechtliche Geschäftsführer der inländischen Kapitalgesellschaft ist (Hinweis auf Z 1 Abschnitt B des österreichisch-deutschen Verständigungsprotokolls zum…