Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1056
Auslandsentsendungen eines deutschen Grenzpendlers durch den österreichischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/8-IV/4/97vom 21.04.1997
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Deutschland ansässiger
Arbeitnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft von dieser zur
Marktbetreuung in die Schweiz und in die osteuropäischen Staaten entsandt,
dann unterliegen jene Bezugsteile, die auf diese Drittauslandstätigkeiten
entfallen, der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der
Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass der deutsche Dienstnehmer
"gewerberechtlicher Geschäftsführer" ist, führt solange nicht
dazu, dass sein Arbeitsort als in Österreich gelegen angesehen wird, als er
nicht auch der im Firmenbuch eingetragene handelsrechtliche
Geschäftsführer der inländischen Kapitalgesellschaft ist (Hinweis
auf Z 1 Abschnitt B des österreichisch-deutschen
Verständigungsprotokolls zum DBA-Deutschland vom 21. März 1997;
veröffentlicht in der Mai-Ausgabe von SWI). Bei Vorlage einer deutschen
Ansässigkeitsbescheinigung kann daher der österreichische
Lohnsteuerabzug auf jene Bezugsteile eingeschränkt werden, der auf die in
Österreich ausgeübte Tätigkeit entfällt.
21. April
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
DienstnehmerAuslandsentsendungSteuerfreistellungAnsässigkeitsbestätigungAnsässigkeitsnachweisAbzugsbesteuerungSteuerabzugDienstnehmerentsendungGeschäftsführerbezügeGeschäftsführertätigkeitDrittauslandsentsendung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/8-IV/4/97
- Stammnummer
- 14608
- Gültig
- 21.04.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF