Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2803
Grenzgänger mit Homeworking nach dem DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0011-IV/4/2007vom 12.01.2007
Wortlaut laut Findok
Die Grenzgängereigenschaft im Sinn
von Artikel 15 Abs. 6 DBA-Deutschland setzt voraus, dass die abgabepflichtige
Person "täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehrt".
Seit 1986 wird im österreichisch-deutschen Verhältnis für die
Beurteilung der Grenzgängereigenschaft eine "Ganzjahresbetrachtung" mit
einer "45-Tage-Toleranzregelung" angewendet: Erst wenn die
Grenzgängervoraussetzungen in einem Kalenderjahr an mehr als 45 Tagen nicht
vorliegen, geht die Grenzgängereigenschaft verloren, allerdings dann
für das ganze Kalenderjahr (AÖF Nr. 283/1986; EAS 1250).
Überschreiten die Tage der Nichtrückkehr bei
einem ganzjährig bestehenden Arbeitsverhältnis das Ausmaß von 45
Tagen, entfällt somit für das gesamte Jahr die
Grenzgängereigenschaft. Sieht man von den Sonderfällen der Krankheit
und des Urlaubs ab, ist es nach den getroffenen Regelungen unerheblich, aus
welchen Gründen der tägliche Grenzübertritt nicht stattfindet.
Auch Tage, an denen der Arbeitnehmer die Grenze deshalb nicht passiert, weil er
im Rahmen eines Teleworking-Programms des Arbeitgebers die Möglichkeit hat,
zu Hause seiner Arbeit nachzugehen, sind Tage der Nichtrückkehr. Ob die
Tage der Nichtrückkehr vorausplanbar waren oder nicht, ist nach der
geltenden Rechtslage unerheblich. Eine unvorhergesehene Auslandsentsendung kann
ebenso zum Verlust der Grenzgängereigenschaft führen (ebenfalls EAS
1250) wie eine Ausweitung der Tage des Homeworking aus wichtigen
betriebsbedingten oder privaten Gründen.
Bundesministerium für Finanzen, 12. Jänner
2007
Normen und Schlagworte
- Art. 15 Abs. 6 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0011-IV/4/2007
- Stammnummer
- 27170
- Gültig
- 12.01.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF