…Tage der Nichtrückkehr vorausplanbar waren oder nicht, ist nach der geltenden Rechtslage unerheblich. Eine unvorhergesehene Auslandsentsendung kann ebenso zum Verlust der Grenzgängereigenschaft führen (ebenfalls EAS 1250) wie eine Ausweitung der Tage des Homeworking aus wichtigen betriebsbedingten oder privaten Gründen. Bundesministerium für Finanzen, 12. Jänner 2007
15.4.5.31 Schauspieler Rz 1003: Schauspieler, die an der Herstellung eines Spielfilmes mitwirken, sind in der Regel als Arbeitnehmer anzusehen. Indizien für die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Auftraggebers sind vorgegebene Aufnahme- bzw. Aufführungs- und Probezeiten, fixe (vom Ausfall einzelner Vorstellungen unabhängige…
…Bestätigungen des Dienstgebers betreffend: - Arbeitsort (genaue Adresse) 2008+2009 - Arbeitszeit (Gleitzeitregelung, Kernarbeitszeit, Homeworking,...) 2008+2009 - Zurverfügungstellung eines Firmenwagens und ggf. Sachbezugverrechnung 2008+2009 4. Arbeitszeitaufzeichnungen 2008+2009" In ihrer Vorhaltsbeantwortung legte die Bf eine Bestätigung des Arbeitgebers mit folgenden Inhalt vor: "Sehr geehrte Damen und…
…Aufwendungen, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich seien und vom Dienstgeber nicht ersetzt würden (Portokosten, Büromaterialien für Homeworking etc.). Zu den nachgefragten Betriebsausgaben wird Folgendes vorgetragen: Zur AfA auf Anlagevermögen werde auf die Ausführungen zur Erklärung 2007 verwiesen, wo das "AVZ" vorgelegt worden sei…
…werden konnte, wenn das Ersatzgerät erst im Jahr 2009 angeschafft worden ist. Weiters wird um Vorlage der Originalbelege zum Regalaufsteller (€ 54,21) und Portokosten, Büromaterialien für Homeworking etc. € 252,84 sowie um Darlegung der (nahezu) ausschließlichen beruflichen bzw. betrieblichen Veranlassung ersucht. Schließlich werden…
…2.700,38) gekürzt werden, die Sie von Ihrem Dienstgeber erhalten haben." Nach einem Fristverlängerungsantrag beantragte der Bf im Vorlageantrag vom 29.05.2013 die bereits geltend gemachten pauschalen Werbungskosten in Höhe von 2.628,00 € für Homeworkingtätigkeit, verwies auf die bei der Behörde…
…und absetzbar. Weiters sei vom Arbeitgeber bestätigt worden, dass der berufliche Laptop nur beruflich verwendbar gewesen sei, dh es sei ihr mangels Homeworking-Vereinbarung nicht gestattet gewesen, sich mit dem Laptop in das private Internet einzuwählen. Deshalb sei der private Laptop bzw das private Internet…
…ca. 2 h betragen. Es sei zutreffend, dass der Arbeitgeber Firmenbezeichnung, Deutschland, ein Arbeiten im Rahmen von Homeworking ("Home Office") bzw. außerhalb des Büros bzw. der weiteren Betriebsstätten des Arbeitgebers weder ausdrücklich gewährt noch verboten, jedoch dieses geduldet habe. Dies allerdings nicht in Österreich. Der…
…Ad Handhabung bzw. Umsetzung sowie die Regelung bzw. Betriebsvereinbarung bezüglich Desksharing und Teleworking: Es werden zur Information die für den betreffenden Zeitraum geltenden Betriebsvereinbarungen über Desksharing und Homeworking als Beilagen übermittelt.“ Folgendes Ergänzungsersuchen des Finanzamtes an den Bf. ist aktenkundig: „Der Bf. wird ersucht folgende…
…Vorteile der Ausübung der Berufstätigkeit im Wege der "Heimarbeit" für die Miteigentümerin Mag. Christa M. machen die gewählte Konstruktion gerade in Zeiten von "Tele- und Homeworking" durchaus verständlich, sind aber nicht geeignet, die ernsthafte Vermietungsabsicht bereits in den Streitjahren als erwiesen anzunehmen. An dieser Beurteilung…
…war. Richtig ist, dass damals weder Tele- noch Homeworking vom Dienstgeber bewilligt worden war. Eine Bestätigung über die berufliche Notwendigkeit eines privaten Computers liegt seitens des Dienstgebers (muss richtig "der Dienstgeber lauten") nicht vor. Über Befragen durch den Referenten gab der Bw an, dass ihm…
6.1.8 Heimarbeiter Rz 405: 10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Heimarbeiter gelten ausschließlich Personen, die dem HeimarbeitergesetzHeimarbeitsgesetz 1960 1960, (BGBl. Nr. 105/1961) unterliegen. Andere Personen, die eine nichtselbständige Tätigkeit von zu Hause aus durchführen, gelten nicht als Heimarbeiter (zB…