RIS AI
1 802 Treffer1293 msnur geltende Fassungen
EAS 1265Option auf Weiteranwendung des DBA-USA 1956
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 440/1-IV/4/9822.05.1998

… es muss daher Schriftlichkeit und geordnete Belegablage verlangt werden. Gegen eine Erklärungsabgabe in englischer Sprache bestehen keine Bedenken. Die Erklärung durch die US-Gesellschaft hat keine Bindungswirkung für die in Österreich gastierenden Künstler. Ein in Großbritannien ansässiger Künstler unterliegt mit der von der US-Gesellschaft…

EAS 329Deutsche Erbschaftsbesteuerung inländischer KESt-pflichtiger Wertpapiere
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 656/2/1-IV/4/9329.10.1993

…Teil dieses Wertpapierdepots für Belange der österreichischen "Erbschaftssteuerversicherung" betreffend die inländischen Betriebe des Verstorbenen reserviert war, sind Folgen der österreichischen Steuergesetzgebung, die keine Bindungswirkung auf die erbschaftssteuerliche Erfassung in Deutschland entfalten können. 29. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 887Steuerliche Behandlung eines französischen Kommanditisten mit endbesteuerten Dividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 20/2-IV/4/9629.05.1996

…mit 22% endbesteuerte Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft, so wird auch insoweit dieser Steuerfreistellungseffekt in Frankreich eintreten. Für die französische Steuerverwaltung besteht allerdings bei Ermittlung der Höhe des österreichischen KG-Gewinnanteiles keine Bindung an die Feststellungsergebnisse des österreichischen Gewinnfeststellungsverfahrens. Sollten daher die Verhältnisse aus der Sicht…

EAS 534Frage des Geschäftsleitungsortes bei inländischen Seminar-GMBHs ohne durchgehendem Bürobetrieb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2261/1/1-IV/4/9405.12.1994

…von den Sachverhaltsgegebenheiten ab, die im Rahmen der freien Beweiswürdigung von der zuständigen österreichischen Abgabenbehörde zu würdigen sind. Hierbei besteht aber keine rechtliche Bindung an bereits vorgenommene Beurteilungen durch die deutsche Steuerverwaltung. Die Parteiansicht, dass sich der Geschäftsleitungsort in Österreich befindet, wird entsprechend zu würdigen…

EAS 1949Keine DBA-Schachtelbefreiung für Ausschüttungen auf Substanzgenussrechte an deutschen Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/17-IV/4/0105.11.2001

…vornehmen, Artikel 10 DBA-Deutschland anzuwenden ist, weil diese Ausschüttungen nach deutschem Recht einer Dividendenausschüttung gleichgestellt werden; auch wird die auf Österreich ausstrahlende Bindungswirkung dieser im deutschen innerstaatlichen Recht vorgenommenen Zuordnung nicht bestritten. Nur lässt sich daraus nicht ableiten, dass der in Artikel 23 Abs…

EAS 2699Bosnischer Privatization Investment Fund
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0029-IV/4/200606.02.2006

Gemäß Artikel 10 Abs. 3 des künftigen Doppelbesteuerungsabkommens mit Bosnien-Herzegowina bestimmt das Recht des Quellenstaates - mit Bindungswirkung für den Ansässigkeitsstaat -, den Begriffsinhalt des Ausdruckes "Dividenden". Beteiligen sich daher österreichische Investoren an einem bosnischen "Privatization Investment Fund" dann stellen die Ausschüttungen dieses Fonds "Dividenden" im…

EAS 1972Aktienverkauf durch einen doppelansässigen Russen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 451/1-IV/4/0108.01.2002

…im Sinn des maßgebenden Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich oder im DBA-Partnerstaat befunden hat, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht mit Bindungswirkung für die Abgabenhörden der ersten Instanz in einem ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden kann. Im Fall eines russischen Staatsbürgers, der mit einer Russin verheiratet ist…

EAS 3297Grenzüberschreitende Einlagenrückzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0587-IV/4/201225.09.2012

…werden, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, seine im innerstaatlichen Recht begründeten Besteuerungsansprüche gegenüber den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern wahrzunehmen. Denn die Dividendendefinition des Artikels 10 entfaltet nur eine Bindung an die positive, nicht aber an die negative Qualifikation des Quellenstaates. Bundesministerium für Finanzen, 25…

EAS 1891Liquidation der schweizerischen Tochter-Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/30-IV/4/0118.07.2001

…3 des DBA an diese schweizerische Qualifikation gebunden. Diese Bindung hat allerdings lediglich auf der Ebene des Abkommens rechtliche Bedeutung (EAS 1670); Artikel 10 entzieht Österreich keine innerstaatlich bestehenden Besteuerungsrechte, sondern verpflichtet gemäß Artikel 23 des Abkommens lediglich zur Anrechnung der in der Schweiz erhobenen…

EAS 2235Beteiligung an einer deutschen Schifffahrts-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/3-IV/4/0320.02.2003

…Recht ermittelt werden, doch sind hierbei keine überspitzten Anforderungen zu stellen (EAS 2114). Ob diese Gegebenheiten im Fall einer als Investitionsmodell angebotenen deutschen Seeschifffahrts-KG vorliegen, kann allerdings nicht ungeprüft im ministeriellen EAS-Verfahren mit Bindungswirkung für die nachgeordneten Dienststellen festgestellt werden. 20. Februar 2003…

EAS 216US - Individual Retirement Account
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1588/1/1-IV/4/9210.12.1992

…hat in Österreich nicht zur Folge, dass innerhalb der Bindungszeit anfallende Erträgnisse von der Besteuerung freizustellen sind. Dementsprechend lösen aber die nach Erreichung der Altersgrenze einsetzenden monatlichen Kontenabhebungen - anders als nach der US-Rechtslage - in Österreich keine Steuerpflicht mehr aus. Ob der Einlagenstand des IRA…

EAS 1758Aktienrückerwerb durch eine schwedische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/38-IV/4/0028.11.2000

…zugemessen. Diese Bindungswirkung erstreckt sich allerdings nur auf die abkommensrechtliche Zuordnung des Kaufpreises; sie hat daher keine Auswirkung auf die innerstaatliche Qualifizierung. Nach inländischem Recht stellt der Kaufpreis einen Veräußerungserlös dar, wobei der hiedurch realisierte Veräußerungsgewinn der österreichischen Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Wegen der abkommensrechtlichen Bindungswirkung muss…

EAS 1416Verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschaftergeschäftsführer einer ausländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/9908.02.1999

…Bindungswirkung auf den Ansässigkeitsstaat entfaltet; nämlich eine Bindungswirkung dahingehend, dass der Ansässigkeitsstaat das Recht verliert, die nach seinen innerstaatlichen Vorschriften als Gewinnausschüttung zu beurteilenden Auslandseinkünfte zu besteuern. Allerdings löst ein solcher Qualifikationskonflikt (Anwendung von Artikel 15 im Ausland und von Artikel 10 in Österreich) keine…

EAS 1676Auslegungsfragen zum neuen DBA-Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 571/1-IV/4/0012.06.2000

…teilweise als Dividenden behandelt (dies stellt idR keinen Abkommensverstoß dar, siehe Z. 25 des OECD-Kommentars zu Art. 10 OECD-MA), dann ist diese Umqualifizierung im allgemeinen für Österreich bindend (Art. 10 Abs. 3 des Abkommens). Diese Bindungswirkung erstreckt sich aber ausschließlich nur auf die…

EAS 1103Handelsagenturverträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/9710.07.1997

…Unternehmen keine Gewinnteile aus seinen Österreich-Geschäften auf Grund des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf französischer Seite von der Besteuerung entlastet. Eine andere Rechtslage gilt hingegen, wenn der österreichische Vertragspartner des "Agenturvertrages" nicht das Gewerbe eines selbständigen Handelsvertreters ausübt und wenn er außerdem infolge seiner Bindungen…

EAS 1935Kunstmaler mit österreichisch/irischem Lebens- und Betätigungsfeld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 211/1-IV/4/0115.10.2001

…Österreich lebenden Österreicherin verheiratet ist, der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Österreich unterliegt, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im EAS-Verfahren mit Bindungswirkung für die Abgabenbehörden der ersten Instanz geklärt werden kann. Anzumerken ist allerdings, dass bei aufrechter Ehe die Vermutung dafür spricht, dass auch ein zum…

EAS 2886US - Individual Retirement Account
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1252-IV/4/200724.09.2007

…hat in Österreich nicht zur Folge, dass innerhalb der Bindungszeit anfallende Erträgnisse von der Besteuerung freizustellen sind. Dementsprechend lösen aber die nach Erreichung der Altersgrenze einsetzenden monatlichen Kontenabhebungen - anders als nach der US-Rechtslage - in Österreich keine Steuerpflicht mehr aus. Ob der Einlagenstand des IRA…

EAS 1778Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 438/1-IV/4/0005.01.2001

…Zeitpunkt des Wechsels in die beschränkte Steuerpflicht ein prämienbegünstigter Bausparvertrag, dann steht für allfällige weitere Beitragszahlungen keine Prämienbegünstigung mehr zu; die in der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht lukrierten Prämien bleiben indessen erhalten, wenn die hiefür maßgebenden Bindungszeiten (6 Jahre ab Vertragsabschluss) weiterhin beachtet werden. Zinsen…

EAS 2006Deutscher Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1472/13-IV/4/0204.03.2002

…3 Abs. 2 OECD-MA zu interpretieren. Wenn der VwGH in seinem Erkenntnis vom 20.9.2001 zum Ausdruck bringt, dass das österreichisch-schweizerische Verständigungsverfahren für ihn "keine bindende Wirkung" habe, so wird diese Aussage nicht so verstanden werden dürfen, dass der Gerichtshof hiermit auch…

EAS 1909Leasing eines Hochregallagers von einer deutschen Leasinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/34-IV/4/0106.08.2001

…oder auf der Grundlage eines Baurechtes errichtet worden ist. Allerdings handelt es sich hiebei um eine Frage, die weitergehendere Sachverhaltsfeststellungen erfordert und die daher nicht im Rahmen des ministeriellen Antwortverfahrens mit Bindungscharakter für die Abgabenbehörden entschieden werden kann. 06. August 2001 Für den Bundesminister: Dr…