Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1758
Aktienrückerwerb durch eine schwedische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/38-IV/4/00vom 28.11.2000
Wortlaut laut Findok
Kauft eine schwedische
Kapitalgesellschaft eine 5%ige Beteiligung zurück, die eine
österreichischen Kapitalgesellschaft an ihr hält, und wird der
für den Erwerb dieser eigenen Aktien gezahlte Kaufpreis nach schwedischem
Recht als Gewinnausschüttung gewertet und folglich einem 10%igen
schwedischen Kuponsteuerabzug unterworfen, dann wird dieser schwedischen
Einkünftequalifizierung gemäß Artikel 10 Abs. 8 des DBA-Schweden
zutreffenderweise auch für Österreich verbindliche WIrkung zugemessen.
Diese Bindungswirkung erstreckt sich allerdings nur auf die abkommensrechtliche
Zuordnung des Kaufpreises; sie hat daher keine Auswirkung auf die
innerstaatliche Qualifizierung. Nach inländischem Recht stellt der
Kaufpreis einen Veräußerungserlös dar, wobei der hiedurch
realisierte Veräußerungsgewinn der österreichischen
Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Wegen der abkommensrechtlichen
Bindungswirkung muss die nach schwedischem Recht von der
Dividendenausschüttung erhobene Kuponsteuer nach Maßgabe der
Bestimmungen der Artikel 10 i.V. mit Artikel 22 auf die in Österreich vom
Veräußerungsgewinn erhobene Körperschaftsteuer angerechnet
werden.
Aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 10 Abs. 6 des
Abkommens ist im gegebenen Zusammenhang keine Steuerfreistellungsverpflichtung
in Österreich abzuleiten. Denn diese Bestimmung verpflichtet
Österreich nur dann die unter Artikel 10 fallenden Einkünfte von der
Besteuerung zu befreien, wenn dies bei Ansässigkeit der schwedischen
Gesellschaft in Österreich auch so zu geschehen hätte. Dies ist aber
nicht der Fall; denn wäre die schwedische Gesellschaft in Österreich
ansässig, dann wäre die gegenständliche Transaktion nicht von der
österreichischen Körperschaftsbesteuerung freizustellen.
28. November
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 Abs. 8 DBA S (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweden (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1960
- Art. 10 Abs. 6 DBA S (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweden (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1960
- Art. 10 DBA S (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweden (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1960
GewinnausschüttungKaufpreisVeräußerungserlösVeräußerungsgewinnDividendenausschüttungKuponsteuerDiskriminierungsverbotSteuerfreistellung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/38-IV/4/00
- Stammnummer
- 2416
- Gültig
- 28.11.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF