…habe. Diese Einsprüche erfolgen zeitgerecht." Er habe diese Anteile aus Vermietung und Verpachtung von der Hausverwaltung der Firma B. I. GmbH nie erhalten und es existiere darüber auch kein Beleg. Das Finanzamt erließ am 28. März 2008 eine abweisende Berufungsvorentscheidung. Begründend führte es aus, dass…
…nicht beachtet. Weiters ist auszuführen, dass Abgabenbescheide oder Bescheide, denen keine Bindungswirkung iSd § 192 BAO zukommt, keine Wirkung zu erzeugen vermögen, die der entspricht, wie sie Feststellungsbescheiden eigen ist. Daher gibt es etwa auch keine Wechselwirkung bzw. Gegenwirkung bezüglich Grunderwerbsteuerbescheiden und Einkommensteuerbescheiden, Einkommensteuerbescheiden und Erbschaftssteuerbescheiden…
…die Ermittlung der Höhe der Einkünfte (Gewinn, Verluste, Überschüsse). Wie bereits oben ausgeführt, besteht zwischen einem Lohnzettel und dem Veranlagungsverfahren keine Bindungswirkung, sodass die Lohnzetteldaten nur als vom Abgabepflichtigen erklärte bzw. beantragte Größen Grundlage des Einkommensteuerbescheides werden. Bei dieser Betrachtung macht es daher Sinn, wenn …
…2009 absprach, vermochte somit keine Wirkung gegenüber der Beschwerdeführerin zu begründen, weil dem Erfordernis einer gesetzmäßigen Adressatenbezeichnung nicht entsprochen wurde. Eine Bindungswirkung an diese als Bescheid bezeichnete Erledigung im Verfahren betreffend die Körperschaftsteuer für das Jahr 2009 besteht daher nicht. Aus der mit 31. Dezember…
…Eine Bindung an den Steuerbescheid des ehemaligen (Ehe)Partners sei höchst bedenklich, da dem Berufungswerber in diesem Verfahren nicht einmal Parteienstellung zukomme. Im Gegenständlichen Fall hat die Gattin des Berufungswerbers Einkünfte unter der Besteuerungsgrenze bezogen (zumindest lt. übermittelten Lohnzetteln). Es war also kein unmittelbarer Handlungsbedarf…
…lediglich der tatsächliche Zufluss maßgeblich sei und es keine Rolle spiele, ob ein Anspruch bestand, ob die Aneignung der Gelder rechtswidrig war, ob der zugrundeliegende Vertrag bzw. die Zahlung angefochten wurde oder ob eine Rückzahlung erfolgte. Überdies bestehe keine Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Entscheidungen…
…dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Das Erkenntnis stützt sich auf die klare Rechtslage (§ 33 EStG 1988) sowie auf eine einheitliche Rechtsprechung Es liegt keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung vor. Linz, am 11. März 2026
…abgabenrechtlichen Tatbestandes und eine abgabenrechtliche Rechtsfolge nicht erkannt oder verwechselt, käme es hier wohl auch zu keiner Bindungswirkung im Sachverhalt durch die Verwaltungsgerichte. Auch wenn das Ergebnis des bisherigen Strafverfahrens es dem Bundesfinanzgericht noch nicht offenbart, ist alleine dieser Umstand bereits mit einer besonders schwierigen…
…Sachverhaltsannahme, noch in Bezug auf die rechtliche Beurteilung Bindungswirkung für die Strafbehörde (siehe Erkenntnis des VwGH vom 31.03.1989, Zl.: 87/17/0349). Nachdem der objektive Sachverhalt unbestritten blieb und Ihr Vorbringen im Hinblick auf die subjektive Tatseite keinen geeigneten Schuldausschließungsgrund erkennen ließ, waren…
…Sachverhaltsannahme, noch in Bezug auf die rechtliche Beurteilung Bindungswirkung für die Strafbehörde (siehe Erkenntnis des VwGH vom 31.03.1989, Zl.: 87/17/0349). Nachdem der objektive Sachverhalt unbestritten blieb und Ihr Vorbringen im Hinblick auf die subjektive Tatseite keinen geeigneten Schuldausschließungsgrund erkennen ließ, waren…
…Sachverhaltsannahme, noch in Bezug auf die rechtliche Beurteilung Bindungswirkung für die Strafbehörde (siehe Erkenntnis des VwGH vom 31.03.1989, Zl.: 87/17/0349). Nachdem der objektive Sachverhalt unbestritten blieb und Ihr Vorbringen im Hinblick auf die subjektive Tatseite keinen geeigneten Schuldausschließungsgrund erkennen ließ, waren…
…421/1996 aufgehoben. Ausgangspunkt dafür war die Rechtsprechung der Höchstgerichte, wonach im Finanzstrafverfahren keine Bindungswirkung an das Ergebnis eines zugrunde liegenden Abgabenverfahrens besteht. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist daher die Rechtskraft der Abgabenbescheide nicht Voraussetzung. Vor der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist lediglich zu prüfen…
…Aufgrund der vorliegenden Befunde hat zum 25. Geburtstag am .. .11.2004 keine Erwerbsunfähigkeit bestanden. Damals wurde nicht einmal eine Basistherapie durchgeführt und der Patient hat nach 12/2003 3 Jahre als Bürokaufmann und 15 Jahre als Schwarzdecker gearbeitet. 8. Die abweisenden Beschwerdevorentscheidungen (BVE) vom 7…
…Dienstgeber ***Name DG Österreich*** (Steuernummer ***ZZ-ZZZ/ZZZZ***) nicht korrekt ausgewiesen, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Aufteilung entsprechend der Arbeitstage vorgenommen werden konnte. Sachverhaltsdarstellung Herr ***Bf1*** ist seit 1. September 2016 lokal bei ***Name DG Österreich*** (Anmerkung des Bundesfinanzgerichts: in der Folge auch als…
…haben, die sich auf eine Reihe früherer Jahre beziehen, die in diesen Jahren nicht in Anspruch genommen wurden. Sofern keine anderslautenden Tatsachen und Umstände vorliegen, sollte eine Zahlung, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für Urlaubstage und Krankheitstage im Zusammenhang mit früheren Jahren, die…
…EStG7, § 6 Tz 182, wonach keine Bindung der Behörde an die im Kaufvertrag erfolgte Aufteilung besteht, diese Aufteilung aber in die Sachverhaltsermittlung einzubeziehen ist). Die Schätzung des Grundanteiles wird regelmäßig unter Bedachtnahme auf anschaffungsnahe Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke erfolgen (VwGH vom 15.3.1995, 92/13…
…Epidemiegesetz erhalten habe, sei letztere von ersterem abzuziehen, sodass im Ergebnis kein Anspruch auf einen Fixkostenzuschuss verbleibe. Gleichzeitig erließ die belangte Behörde einen Bescheid über die Verzinsung des gegenständlichen Rückerstattungsbetrages (dieser ist aber Gegenstand der gesonderten Entscheidung des BFG vom 12.3.2025, RV/3100032…
…seinem Inhalt das Vertragsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Zeit von keinem der Vertragsteile einseitig beendet werden kann oder diese Möglichkeit auf einzelne im Vertrag ausdrücklich bezeichnete Fälle beschränkt ist. Ausnahmsweise bestehende Kündigungsmöglichkeiten vermögen die grundsätzliche Bindung einer Vertragspartei an ein nach dem Vertragsinhalt auf bestimmte…
…ordnungsgemäß nachgekommen ist und keine Zahlungsrückstände zwischen Abgabe der Erklärung des Mieters bis zum Ablauf des dann noch aktuellen Mietverhältnisses ent- oder bestehen, macht keinen Sinn, wenn für die Vertragsverlängerung noch eine neuerliche Willenseinigung zwischen Vermieter und Mieter notwendig wäre. Keine Bindung an die rechtliche…
…mindestens 51%) eingeschränkt ist. Dieses Weitergaberecht bewirkt keine vorzeitige Auflösung des Vertrages und ist daher der Vertrag unter Einbeziehung des Optionszeitraumes als auf eine bestimmte Dauer von insgesamt 10 Jahren abgeschlossen zu beurteilen. Keine Bindung an die rechtliche Beurteilung im vorläufigen Bescheid Nach § 17 Abs…