Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2235
Beteiligung an einer deutschen Schifffahrts-KG
geltende FassungEAS-AuskunftE 12/3-IV/4/03vom 20.02.2003
Wortlaut laut Findok
Beteiligt sich ein österreichischer
Investor an einer deutschen KG, die ein Seeschiff betreibt, dann unterliegen die
Gewinnanteile jedenfalls gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland der
deutschen Besteuerung, wenn sich der Ort der Geschäftsleitung des
Unternehmens in Deutschland befindet. In diesem Fall sind die Gewinnanteile in
Österreich von der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen
und zwar auch dann, wenn in Deutschland nur die (international häufig
anzutreffende) niedrige Pauschalbesteuerung (Tonnagesteuer) zur Anwendung
kommt.
Die für Progressionszwecke anzusetzenden Gewinnanteile
müssen nach österreichischem Recht ermittelt werden, doch sind hierbei
keine überspitzten Anforderungen zu stellen (EAS 2114). Ob diese
Gegebenheiten im Fall einer als Investitionsmodell angebotenen deutschen
Seeschifffahrts-KG vorliegen, kann allerdings nicht ungeprüft im
ministeriellen EAS-Verfahren mit Bindungswirkung für die nachgeordneten
Dienststellen festgestellt werden.
20. Februar
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 8 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
BeteiligungenSchifffahrtsgesellschaftOrt der GeschäftsleitungPauschalbesteuerungTonnagesteuerGewinnanteile
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 12/3-IV/4/03
- Stammnummer
- 36186
- Gültig
- 20.02.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF