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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2235

Beteiligung an einer deutschen Schifffahrts-KG

geltende FassungEAS-AuskunftE 12/3-IV/4/03vom 20.02.2003

Wortlaut laut Findok

Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen KG, die ein Seeschiff betreibt, dann unterliegen die Gewinnanteile jedenfalls gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland der deutschen Besteuerung, wenn sich der Ort der Geschäftsleitung des Unternehmens in Deutschland befindet. In diesem Fall sind die Gewinnanteile in Österreich von der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen und zwar auch dann, wenn in Deutschland nur die (international häufig anzutreffende) niedrige Pauschalbesteuerung (Tonnagesteuer) zur Anwendung kommt. Die für Progressionszwecke anzusetzenden Gewinnanteile müssen nach österreichischem Recht ermittelt werden, doch sind hierbei keine überspitzten Anforderungen zu stellen (EAS 2114). Ob diese Gegebenheiten im Fall einer als Investitionsmodell angebotenen deutschen Seeschifffahrts-KG vorliegen, kann allerdings nicht ungeprüft im ministeriellen EAS-Verfahren mit Bindungswirkung für die nachgeordneten Dienststellen festgestellt werden. 20. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BeteiligungenSchifffahrtsgesellschaftOrt der GeschäftsleitungPauschalbesteuerungTonnagesteuerGewinnanteile

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 12/3-IV/4/03
Stammnummer
36186
Gültig
20.02.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF