Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1972
Aktienverkauf durch einen doppelansässigen Russen
geltende FassungEAS-AuskunftG 451/1-IV/4/01vom 08.01.2002
Wortlaut laut Findok
Die
Frage, ob sich im Fall einer Doppelansässigkeit der Mittelpunkt der
Lebensinteressen und damit die Ansässigkeit im Sinn des maßgebenden
Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich oder im DBA-Partnerstaat befunden
hat, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht mit Bindungswirkung für die
Abgabenhörden der ersten Instanz in einem ministeriellen EAS-Verfahren
entschieden werden kann. Im Fall eines russischen Staatsbürgers, der mit
einer Russin verheiratet ist, der aus einer nichtselbständig leitenden
Funktion in Russland ein Mehrfaches dessen verdient, was er aus einer
gleichzeitig in Österreich ausgeübten
Geschäftsführertätigkeit erzielt, und der sich durchwegs
wesentlich länger in Russland als in Österreich aufhält (nur etwa
70 Aufenthaltstage jährlich in Österreich), spricht das Gewicht dieser
Gegebenheiten jedenfalls für eine Ansässigkeit in Russland. Der
Umstand, dass im Oktober 2001 der russische Wohnsitz aufgegeben und ein Zuzug
nach Österreich erfolgt ist, kann für sich alleine betrachtet in einem
derartigen Fall keine Rückwirkung auf die Ansässigkeitsbeurteilung
davor entfalten. Auch dann nicht, wenn vor dem Zuzug nach Österreich die
Anteile an einer russischen Gesellschaft verkauft worden sind und das
Besteuerungsrecht an dem hierbei erzielten Veräußerungsgewinn
gemäß Artikel 12 DBA-UdSSR dem (damaligen) Ansässigkeitsstaat,
sonach Russland, zusteht.
08.
Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 12 DBA RUS (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Russische Föderation (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
DoppelansässigkeitMittelpunkt der LebensinteressenAnsässigkeitGeschäftsführertätigkeitWohnsitzaufgabeZuzug
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 451/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 2031
- Gültig
- 08.01.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF