…mangels inländischer Betriebstätte kein inländischer Besteuerungsanspruch hinsichtlich des an die GesBR gezahlten Konzerthonorars erwächst. Hinsichtlich der von der GesBR auf Grund der Dienstverträge mit den Orchestermitgliedern gezahlten Bezüge ist nach dem geltenden DBA-Deutschland Steuerfreiheit in Österreich gegeben. Denn wenn die deutsche Mitunternehmerschaft als Arbeitgeber…
…sofern nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen anderes anordnet. Mit Mexiko besteht kein solches Abkommen. Die Steuer kann im Hinblick auf den diplomatischen Status des Arbeitgebers nicht im Lohnsteuerabzugsweg erhoben werden, so dass die steuerliche Erfassung im Wege der Veranlagung durch das für den Arbeitnehmer zuständige Wohnsitzfinanzamt zu…
…für Zeiträume von etwa 10 Tagen pro Monat von seinem österreichischen Arbeitgeber nach Polen entsandt, dann könnte die laufende Rückkehr nach Österreich jeweils als Unterbrechung des Polen-Aufenthaltes gewertet werden. Der Umstand, dass bislang Polen kein Besteuerungsrecht an den gegenständlichen Bezügen geltend gemacht hat, spricht…
…der Aufnahme eines Dienstverhältnisses bei einem ungarischen Arbeitgeber seinen Hauptwohnsitz - unter Beibehaltung eines österreichischen Zweitwohnsitzes - nach Ungarn, und übt er nach Hauptwohnsitzverlegung weiterhin gelegentlich von seiner österreichischen Wohnung aus eine österreichische Konsulententätigkeit (technische Beratung) aus, so unterliegen die hiefür bezogenen österreichischen Konsulentenhonorare der inländischen Einkommensbesteuerung…
…Artikel 7 des DBA-USA einer Besteuerung der Trägerorganisation entgegen, wenn dokumentiert ist, dass mangels Gewinnbeteiligung der Orchestermitglieder kein Anwendungsfall des Artikels 17 Abs. 2 des Abkommens gegeben ist. Eine abzugsfreie Auszahlung der Vergütung setzt indessen voraus, dass die sich hierfür aus der DBA-Entlastungsverordnung…
…ist. Dies ist bereits nach inländischem Recht zu verneinen, da nach § 98 Z. 3 EStG mangels inländischer Betriebstätte für die US-Agentur keine inländische Steuerpflicht gegeben ist. Werden von der österreichischen Gesellschaft zusätzlich deutsche Schauspieler für die Dreharbeiten in der Dominikanischen Republik vertraglich verpflichtet, dann…
…deutsche GmbH andere Aufenthalte nur im Falle von Geschäftsreisen anordnen darf; es hat allein der bisherige Arbeitgeber über eine Beendigung des mit seinem Arbeitnehmer bestehenden Dienstverhältnisses zu entscheiden, wenn nach Ablauf der Zweijahresentsendung kein Arbeitgeberwechsel vorgenommen wird; während der Zweijahresentsendung kann aus in der Person…
Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer von seinem inländischen Arbeitgeber, einer inländischen Industrieanlagenbaugesellschaft, in die Sowjetunion entsandt, dann sind die hiefür zufließenden Arbeitslöhne gemäß Artikel 11 DBA-UdSSR i.V. mit dem zu diesem Abkommen abgeschlossenen Briefwechsel in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung…
…Recht so zu lösen, dass keine Zweifel an der ausschließlichen Arbeitgebereigenschaft der inländischen Gesellschaft bestehen, dann wird sich mit Deutschland auf der Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens ein Qualifikationskonflikt ergeben, da Deutschland im Fall der handelsrechtlichen Geschäftsführer immer jene Gesellschaft als Arbeitgeber betrachtet, für die der Gesellschafter…
…in das österreichische Sportteam eingegliedert werden, so wird zu prüfen sein, ob im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht der österreichische Sportverein - so wie bei den inländischen Spielern - als Arbeitgeber im steuerlichen Sinn anzusehen ist. Denn im Fall einer Arbeitskräftegestellung steht auch bei Nichtvorliegen eines formellen…
…II 1986, 513 auf deutscher Seite die inländische Betriebstätte nicht als "Arbeitgeber" angesehen würde; denn sollte Deutschland die inländische Betriebstätte als Arbeitgeber der sie leitenden Österreicher werten, würde Deutschland wegen Nichtüberschreitens der 183-Tage-Frist des Art. 9 Abs. 2 DBA kein Besteuerungsrecht erlangen. Auf…
…des Grenzgängers entsprechend erhöht. Das liechtensteinische Unternehmen unterliegt mit den aus der Wohnungsvermietung erzielten Einkünften der inländischen beschränkten Steuerpflicht, es sei denn, dass angesichts des niedrigen Mietzinses in einem überschaubaren Zeitraum (12 Jahre) kein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten im Sinn der Liebhabereiverordnung (BGBl…
…als Zweitwohnsitz nutzen wird (wobei keine Inlandseinkünfte erzielt werden), dann muss Österreich ab 1.1.1999 auf Grund von Artikel 21 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31.5.1996 die Drittstaatseinkünfte von der Besteuerung freistellen. Die mit der Zweitwohnsitzbegründung nach inländischem Recht eintretende "unbeschränkte Steuerpflicht…
…ein Österreicher mit inländischem Wohnsitz von seinem deutschen Arbeitgeber, einer deutschen GmbH, damit betraut, in Osteuropa Aufträge für Arbeiten im Servicebereich, in der Maschinenwartung und für die Adaptierung von Produktionsstraßen in der Automobilindustrie zu akquirieren, wobei der deutschen GmbH in Österreich kein Büro zur Verfügung…
Wurde ein österreichischer Staatsbürger im Jahr 1990 von seinem österreichischen Arbeitgeber als Projektleiter nach Russland entsandt, hat er sich aber in der Folge in Russland selbständig gemacht, eine eigene Wohnung in Russland gekauft sowie ein eigenes russisches Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gegründet…
…für seinen deutschen Arbeitgeber in seinem in der inländischen Wohnung gelegenen "home office", dann wird zunächst zu klären sein, ob dieses "home office" eine inländische Betriebstätte des deutschen Arbeitgebers darstellt. Für lohnsteuerliche Belange gilt gemäß § 81 Abs.2 EStG für einen ausländischen Arbeitgeber jede "feste…
…Bezüge freizustellen, wenn in dem betreffenden Jahr andere Inlandseinkünfte in einem den maßgebenden Schwellenwert von S 47.000,- übersteigenden Ausmaß erzielt werden. Es ist richtig, dass gemäß § 41 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG 1967) ausländische Arbeitgeber, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen, auch dann grundsätzlich beitragspflichtig werden, wenn…
…Arbeitgeber im Heimatstaat des Dienstnehmers "ansässig" ist (bzw. nach der alten Terminologie dort seinen "Wohnsitz" hat), sondern dass der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat "ansässig" ist. Nach diesem OECD-Konzept erlangt sonach der Tätigkeitsstaat bei bloß kurzfristiger Arbeitsentsendung auch dann kein Besteuerungsrecht, wenn der entsendende Arbeitgeber…
…Arbeitgeber die deutsche Schwestergesellschaft ist und daher die mit der österreichischen Gesellschaft geschlossenen Dienstverträge nur "auf dem Papier" existieren. Räume, in denen Arbeitnehmer der deutschen Gesellschaft tätig sind, würden Betriebstätten der deutschen Gesellschaft darstellen. Sind die Mitarbeiter aber auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Arbeitnehmer der inländischen…
…Kapitalgesellschaft stets (für Zwecke der DBA-Anwendung, nicht auch des inländischen österreichischen Rechtes) als Arbeitgeber gilt (Abschn. B Z. 1 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgepräche vom 21.3.1997 in Wien). Sollte daher keine Betriebstätte der deutschen GmbH feststellbar sein, dann müsste jener Teil der Bezüge…