…zur Haftung für den eine Doppelbesteuerung verursachenden Steuerabzug nach § 99 EStG herangezogen würde. In (Grenz)fällen dieser Art wird die Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung von Amts wegen zu suchen sein, da die deutsche Steuerpflichtige - wenn sie zivilrechtlich einen Regress der KEG hinsichtlich der Haftungsinanspruchnahme…
…Quellensteuer belegt werden müssen, so stellt eine solche italienische Quellenbesteuerung nur dann keine Verletzung des DBA-Italien dar (und ist in Österreich auf die die Haftungsentgelte belastende Körperschaftsteuer anrechenbar), wenn die Haftungsentgelte nach italienischem Recht den Einkünften aus Darlehen gleichgestellt sind. Denn die Definition des…
…gegenüber dieser Großbank, liegt eine Dienstleistung der Muttergesellschaft gegenüber ihrer ungarischen Tochtergesellschaft vor, die einer fremdüblichen Abgeltung durch eine Haftungsprovision bedarf (in diesem Sinn Z 7.13 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Die Ausmessung dieser Haftungsprovision hat nach Fremdüblichkeitskriterien zu erfolgen; es sind keine Bedenken erkennbar, sich hierbei…
In Deutschland ansässige Investoren, die sich an einer österreichischen Personengesellschaft als Kommanditisten beteiligen, die ihrerseits das Vermögen der Kommanditisten im Wege konservativer Veranlagungen in in- und ausländische Forderungswertpapiere und in- und ausländische Dividendenwerte verwaltet, unterliegen mit den ihnen zufließenden Kapitaleinkünften nach Maßgabe des § 98 EStG…
…Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 dEStG entgegen. Der diesbezügliche Haftungsbescheid des deutschen Finanzamtes, der sich in seiner Begründung darauf beruft…
…DBA-Entlastungsverordnung die Zulässigkeit einer Vermeidung des Rückerstattungsverfahrens durch eine unmittelbare Quellenentlastung auch ausdrücklich normiert wurde. Wurde im Zuge der Betriebsprüfung noch von einer abkommensrechtlichen Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzuges ausgegangen und wurde daher 2010 die Steuer mittels Haftungsbescheides nachgefordert und die KESt daraufhin entrichtet…
Wird im Zuge eines im Jahr 1994 durchgeführten Betriebsprüfungsverfahrens die Haftung für einen in den Jahren 1989 bis 1993 unterlassenen Steuerabzug nach § 99 EStG für Lizenzgebühren geltend gemacht, die eine österreichische Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine…
Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…
…Rz 6139) verbrieft, dann sind die daraus abreifenden Erträge wegen des Zinsencharakters nach den vorstehenden Grundsätzen vom Kapitalertragsteuerabzug zu entlasten. Sollte die den Genussscheinertrag auszahlende österreichische Gesellschaft aus Haftungsgründen nicht die nach EStR 2000 Rz 8018 mögliche Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gewähren, müsste auf der Grundlage…
Schließt eine österreichische Gesellschaft mit einer polnischen Gesellschaft einen Arbeitsgestellungsvertrag ab, auf Grund dessen polnische Arbeitskräfte auf österreichischen Baustellen der österreichischen Gesellschaft eingesetzt werden, so trifft die österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, von den nach Polen fließenden Arbeitkräftegestellungsvergütungen den 20-prozentigen Steuerabzug vorzunehmen. Aus dem Zusammenwirken…
…Im konkreten Fall sind dies die Kursteilnehmer, welche die Kursgebühren an die Vortragende zahlen. Die Verpflichtung zum Steuerabzug und die Haftung bestehen grundsätzlich unabhängig davon, ob es sich bei den Vergütungsschuldnern um Privatpersonen oder Unternehmen handelt, sodass auch die Kursteilnehmer Abzugsverpflichtete sein können (EAS 2811…
…EStG 1988 ist die Haftung für den Steuerabzug dem "Schuldner" der Künstlereinkünfte auferlegt. Der bloße Umstand, dass die Agentur namens des ausländischen Künstlers die Auftrittsgage vom Veranstalter (Schuldner der Einkünfte) einzieht und sodann an den Künstler weiterleitet, vermag solange keine abgabenrechtliche Haftungsverpflichtung für die Agentur…
…Betreiber des Theaters), sondern auch für den für den Steuerabzug haftenden inländischen Veranstalter Geltung besitzen. Um eine verfassungskonforme Anwendung des neuen DBA-Russland zu gewährleisten, wird es daher keine Haftungsfolgen für inländische Veranstalter von russischen Theatergastspielen geben dürfen, wenn mit den Theatergastspielen (bzw. der Gastspieltournee)…
…GmbH an den niederländischen Produzenten leistet, gemäß Art. 7 DBA-Niederlande in Österreich nicht besteuert werden; demzufolge kann die W-GmbH auch nicht zur Haftung für eine Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG hinsichtlich dieser Vergütungen herangezogen werden; dies allerdings vorausgesetzt, dass die Produktionshonorare tatsächlich steuerlich als…
…internationalem Recht den in Österreich auftretenden französischen Künstler treffen. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht hängt die Haftung ausländischer Unternehmer nicht davon ab, dass diese in Österreich eine Niederlassung oder sonst eine Betriebstätte unterhalten. Unter EAS 610 wurde daher zB eine derartige Haftung eines niederländischen Schallplattenproduzenten bejaht…
…nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag kann daher auch keiner im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die wichtigsten Grundsätze auf, nach denen der für den Kapitalertragsteuerabzug sonst Haftungspflichtige dokumentieren kann, dass er den Kapitalertragsteuerabzug bei Zahlung an Steuerausländer zu Recht unterlassen hat…
…materielle Voraussetzung für die Berechtigung zur Freistellung vom Steuerabzug; sie entlastet aber den für den Steuerabzug Haftungspflichtigen von der Verantwortung, den Bestand eines Steuerfreistellungsanspruches des Vortragenden auf andere Weise einwandfrei zu dokumentieren. Haftungsfolgen sind nicht ausgeschlossen, wenn die Vortragenden überhaupt keine ausländische Wohnadresse angeben oder…
…Anlass mehr, daran zu zweifeln, dass die Mindestbeteiligungsfrist eingehalten werden wird und dass bei - einer derzeit unvorhersehbaren - Nichteinhaltung die Kapitalertragsteuer bei der österreichischen Tochtergesellschaft im Haftungsweg jederzeit eingebracht werden kann, dann wird die Steuerrückerstattung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei…
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…