Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2896
Haftungsprovision für Bürgschaftsübernahme durch die Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1703-IV/4/2007vom 29.10.2007
Wortlaut laut Findok
Übernimmt die österreichische
Muttergesellschaft für die Gewährung eines Kredites durch eine
österreichische Großbank an ihre ungarische Tochtergesellschaft eine
Bürgschaft durch Unterfertigung von Wechselverpflichtungserklärungen
gegenüber dieser Großbank, liegt eine Dienstleistung der
Muttergesellschaft gegenüber ihrer ungarischen Tochtergesellschaft vor, die
einer fremdüblichen Abgeltung durch eine Haftungsprovision bedarf (in
diesem Sinn Z 7.13 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Die Ausmessung dieser
Haftungsprovision hat nach Fremdüblichkeitskriterien zu erfolgen; es sind
keine Bedenken erkennbar, sich hierbei an den für Bankbürgschaften
üblichen Sätzen einer Avalprovision zu orientieren.
Der von der OECD am 21.12.2006 veröffentlichte
"Authorized OECD Approach (AOA)" spricht sich wohl in Teil I Z 132 gegen den
Ansatz solcher Provisionszahlungen aus; doch betrifft dies ausschließlich
das Verhältnis zwischen Stammhaus und Betriebstätte eines
einheitlichen Unternehmens und ist nicht auf das Verhältnis zwischen
Mutter- und Tochtergesellschaft übertragbar.
Bundesministerium für Finanzen, 29. Oktober
2007
Normen und Schlagworte
- DBA H (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Einkommen, Ertrag, Vermögen), BGBl. Nr. 52/1976
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1703-IV/4/2007
- Stammnummer
- 32626
- Gültig
- 29.10.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF