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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2896

Haftungsprovision für Bürgschaftsübernahme durch die Muttergesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1703-IV/4/2007vom 29.10.2007

Wortlaut laut Findok

Übernimmt die österreichische Muttergesellschaft für die Gewährung eines Kredites durch eine österreichische Großbank an ihre ungarische Tochtergesellschaft eine Bürgschaft durch Unterfertigung von Wechselverpflichtungserklärungen gegenüber dieser Großbank, liegt eine Dienstleistung der Muttergesellschaft gegenüber ihrer ungarischen Tochtergesellschaft vor, die einer fremdüblichen Abgeltung durch eine Haftungsprovision bedarf (in diesem Sinn Z 7.13 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Die Ausmessung dieser Haftungsprovision hat nach Fremdüblichkeitskriterien zu erfolgen; es sind keine Bedenken erkennbar, sich hierbei an den für Bankbürgschaften üblichen Sätzen einer Avalprovision zu orientieren. Der von der OECD am 21.12.2006 veröffentlichte "Authorized OECD Approach (AOA)" spricht sich wohl in Teil I Z 132 gegen den Ansatz solcher Provisionszahlungen aus; doch betrifft dies ausschließlich das Verhältnis zwischen Stammhaus und Betriebstätte eines einheitlichen Unternehmens und ist nicht auf das Verhältnis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft übertragbar. Bundesministerium für Finanzen, 29. Oktober 2007

Normen und Schlagworte

BürgschaftsübernahmeHaftungsprovision

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/1703-IV/4/2007
Stammnummer
32626
Gültig
29.10.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF