22.5.2.2 Ermittlung der ImmoESt und Haftung des Parteienvertreters Rz 6710: Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken aus einer Verlassenschaft (vor Einantwortung) sind grundsätzlich ab dem Todestag den Erben zuzurechnen (siehe Rz 108a). Wurden Erbantrittserklärungen zum gesamten Nachlass abgeben und ist das Erbrecht…
…und 274. Hinsichtlich der Berücksichtigung des Familienbonus Plus siehe auch Rz 785. Rz 1210: Ist die Berechnung der Lohnsteuer unrichtig, so ist die Haftung des Arbeitgebers auch dann gegeben, wenn ihn an der unrichtigen Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer kein Verschulden trifft (vgl. VwGH 22…
…RVAGH 2011, Amtliche Verlautbarung Nr. 795/2010) vor, ist der Auftraggeber grundsätzlich von der Haftung nach § 82a EStG 1988 befreit und der Werklohn kann somit zu 100% dem beauftragten Unternehmen bezahlt werden. Beschäftigt der Auftragnehmer jedoch Arbeitnehmer mittels Formular A1 (Verordnungen (EG) Nr. 883/2004…
8 Haftungsfragen 8.1 Zur Vertretung von Vereinen Rz 793: Vereine sind juristische Personen. Sie können daher nur durch ihre Organe handeln. Vereine werden durch jene Personen vertreten, die in den Statuten als Vertretungsbefugte genannt sind. Wer den Verein nach außen vertritt, muss nach § 3…
5.9.15 Haftung Rz 366a: Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Grund einer Inanspruchnahme als Haftender für Sozialversicherungsbeiträge und Abgabenschulden der GmbH sind grundsätzlich Werbungskosten, weil sie mit seiner Funktion als Gesellschafter in keinem Zusammenhang stehen. Solche Haftungsinanspruchnahmen können auch Geschäftsführer von GmbH…
…die Abgabenschuld während der Anhängigkeit eines Rechtsmittelverfahrens nicht betreibbar ist (VwGH 12.9.2023, Ra 2022/13/0116). Bei der Ermessensausübung sind beispielsweise nicht zu berücksichtigen, die Vermögens- und Arbeitslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen (VwGH 22.6.2022, Ra 2021/13/0132…
19a Verluste bei kapitalistischen Mitunternehmern mit beschränkter Haftung 19a.1 Allgemeines 19a.1.1 Eckpunkte der Regelung Rz 6025: § 23a EStG 1988 sieht eine - zu § 2 Abs. 2a EStG 1988 hinzutretende - weitere Wartetastenregelung für Verluste von sogenannten "kapitalistischen Mitunternehmern" vor. Die Eckpunkte dieser Bestimmung sind…
24. Haftung (§ 30 GebG) Rz 1193: Neben den zur Entrichtung der Gebühren verpflichteten Gebührenschuldnern (siehe Rz 1176 ff) haften die übrigen an einem Rechtsgeschäft beteiligten Personen für die Gebühr. Weiters haften im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Gebührenanzeige (siehe Rz 1199 ff) alle nach § 31 Abs…
Anhang 32-05 Mitteilung an den Bürgen über die Haftung für Schulden im Unionsversandverfahren Gemeinsame Datenanforderungen für die Mitteilung: a)Bezeichnung und Anschrift der Zollbehörde, die für den Ort des Entstehens der Zollschuld zuständig ist, b)Name und Anschrift des Bürgen, c)Sicherheits-Referenznummer, d…
Anhang 33-02 Mitteilung an den Bürgen über die Haftung für Schulden im Versandverfahren mit CPD-Carnet Gemeinsame Datenanforderungen für die Mitteilung: a)Bezeichnung und Anschrift der Zollbehörde, die für den Ort des Entstehens der Zollschuld zuständig ist, b)Name und Anschrift des bürgenden Verbands…
…sein, wenn eine Inanspruchnahme des Erstschuldners nicht möglich ist, zB weil es sich bei diesem um eine im Firmenbuch gelöschte und beendigte juristische Person gehandelt hat. Abgabenrechtliche Haftungen haben somit insoweit keinen subsidiären Charakter (VwGH 27.9.1990, 89/16/0225; VwGH 21.3.1995…
…Verhältnis zur Inanspruchnahme des Eigenschuldners ab. Auch wenn die Inanspruchnahme des Haftenden nicht zwingend die vorherige Inanspruchnahme des Eigenschuldners voraussetzt (siehe Rz 1210), ergibt sich aus dem Wesen der Haftung doch, dass sie in der Regel nur dann vor bzw. statt der Inanspruchnahme des Eigenschuldners…
27.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer 27.4.1. Abfuhrverpflichtung Rz 3491: In § 27 Abs. 4 UStG 1994 ist aus Gründen der Sicherung des Steueranspruches ein Steuerabzugsverfahren vorgesehen, und zwar für jene Fälle, in welchen der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz…
32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…
…Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Bescheid vom 10.12.2015 wurde dem Beschwerdeführer (Bf.) gegenüber die Haftung für offene Abgabenverbindlichkeiten der Primärschuldnerin LAG in Höhe von 19.746,66 € vorgeschrieben. In der Begründung bezog sich das Finanzamt auf ein rechtskräftig verurteilendes Erkenntnis des Landesgerichtes für…
…Karl Rausch, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Liechtensteinstraße 22 A, 1090 Wien über die Beschwerde vom 1. April 2016 gegen den Haftungsbescheid nach § 9 BAO des ehemaligen Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 2. März 2016 wegen offener Abgabenschuldigkeiten der ***1*** (St.Nr. ***8***), nach Durchführung einer…
…Ausführungen zu den diesbezüglichen Nachweisverpflichtungen eines Geschäftsführers abgesehen werden. Die Inanspruchnahme für die gemäß § 9 Abs. 1 BAO bestehende Haftung setzt voraus, dass die schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten kausal für die Uneinbringlichkeit ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf die Abgabenbehörde mangels dagegensprechender Umstände annehmen…
…eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten darstelle, wenn die Mittel nicht auch für die darauf lastende Lohnsteuer ausreichen. Da der Abgabenausfall auf ein Verschulden des Haftungspflichtigen zurückzuführen sei, sei im Rahmen des Ermessens den Zweckmäßigkeitserwägungen der Vorrang gegenüber den Interessen des Bf. einzuräumen. Gegen diesen Bescheid…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Datum 29.6.2018 erging ein Haftungsvorhalt ("Vorhalt zur Stellungnahme") an die Beschwerdeführerin: [...] | Rückstand | | Zeitraum | Betrag in EUR | Kommunalsteuer lt. GPLA Prüfung |…
…aufgelöst. Der Beschwerdeführer machte als Käufer des Betriebsinventares Vorsteuern in Höhe von € 5.833,33 geltend. Das Finanzamt zog den Bf. mit Bescheid vom 17.08.2012 zur Haftung für Umsatzsteuerzahllasten in Höhe von € 9.975,39 heran. Die Beträge wurden tabellarisch, wie…