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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1107

Vergleichbarkeit einer "Bermuda Exempted Company" mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftA 13/7-IV/4/97vom 21.07.1997

Wortlaut laut Findok

Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer Bermuda Exempted Company diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dann liegen zur Zeit im allgemeinen keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens diesem Untersuchungsergebnis zu widersprechen. Weitere Vergleichbarkeitsvoraussetzung wird allerdings auch sein, dass die Existenz der Bermuda-Gesellschaft nicht vertraglich zeitlich begrenzt wird (wie dies zur Erlangung einer Besteuerung als Personengesellschaft in den USA rechtlich möglich ist). 21. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ausländische Gesellschaftinländische Kapitalgesellschaftvergleichbare inländische Gesellschaftsformeigene RechtspersönlichkeitGesellschaftskapitalHaftungsbeschränkungBeteiligung anderer Personen am GesellschaftskapitalWillensbildung unter Gesellschaftermitwirkung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 13/7-IV/4/97
Stammnummer
14433
Gültig
21.07.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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