Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1107
Vergleichbarkeit einer "Bermuda Exempted Company" mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftA 13/7-IV/4/97vom 21.07.1997
Wortlaut laut Findok
Eine ausländische Gesellschaft ist
einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem
Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale
einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach
Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988
(Anmerkung 24 zu § 10 KStG):
eigene
Rechtspersönlichkeit,
starres
ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital,
Beteiligung
anderer Personen am Gesellschaftskapital,
Haftungsbeschränkung,
Willensbildung
unter Gesellschaftermitwirkung.
Gelangt eine
österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen
Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen
Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten
Ergebnis, dass im Fall einer Bermuda Exempted Company diese
Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dann liegen zur Zeit im
allgemeinen keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens diesem
Untersuchungsergebnis zu widersprechen. Weitere Vergleichbarkeitsvoraussetzung
wird allerdings auch sein, dass die Existenz der Bermuda-Gesellschaft nicht
vertraglich zeitlich begrenzt wird (wie dies zur Erlangung einer Besteuerung als
Personengesellschaft in den USA rechtlich möglich ist).
21. Juli
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
ausländische Gesellschaftinländische Kapitalgesellschaftvergleichbare inländische Gesellschaftsformeigene RechtspersönlichkeitGesellschaftskapitalHaftungsbeschränkungBeteiligung anderer Personen am GesellschaftskapitalWillensbildung unter Gesellschaftermitwirkung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 13/7-IV/4/97
- Stammnummer
- 14433
- Gültig
- 21.07.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF