RIS AI
47 Treffer1525 msnur geltende Fassungen
EAS 1479Beratungsleistungen unter Zwischenschaltung einer ungarischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 513/1-IV/4/9902.07.1999

Werden Beratungsaufträge, von einem österreichischen Großunternehmen formell einer zwei Österreichern gehörenden ungarischen GmbH erteilt, wobei der eine Gesellschafter diese Beratungstätigkeit tatsächlich persönlich selbst erbringt, und zwar formell auf Grund eines Werkvertrages, der aber nicht mit dem Kunden (dem österreichischen Großunternehmen), sondern mit seiner eigenen ungarischen…

EAS 877Standardisiertes Bestellverfahren bei ausländischen Versandhäusern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 53/1-IV/4/9630.04.1996

  Sind im internationalen Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis…

EAS 2055Zur Vortragsfähigkeit inländischer Betriebstättenverlustüberhänge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 170/1-IV/4/0214.05.2002

Hat ein in Deutschland ansässiger Abgabepflichtiger in den Jahren 1993 bis 1997 Verluste aus einer inländischen Kommanditbeteiligung erlitten, die mit seinem positiven Welteinkommen in diesen Jahren in Deutschland zwar nicht formell ausgeglichen wurden, die aber im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes den gleichen Effekt bewirkt haben…

EAS 74Deutsches Arbeitslosengeld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/9216.01.1992

…das in Österreich ansässige Grenzgänger von deutschen Arbeitsämtern beziehen, sind nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen (die allerdings mit der deutschen Seite nicht formell abgestimmt worden ist) als Bezüge im Sinn des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (Bezüge aus der gesetzlichen…

EAS 804Rangordnung der Verrechnungspreismethoden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/12-IV/4/9629.01.1996

…geliefert, jedoch im Umweg über ein in einer Steueroase gegründetes verbundenes Unternehmen des österreichischen Kunden fakturiert (d.h. es kauft formell das Steueroasen-Unternehmen in den Niederlanden ein und verkauft die Produkte an das nahe stehende österreichische Unternehmen weiter), dann ist die österreichische Betriebsprüfung gemäß …

EAS 80Errichtung einer US-Verkaufsniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1491/1/1-IV/4/9223.01.1992

…so stellt dieses eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in den USA dar. Der Umstand, dass die in diesen Räumlichkeiten tätigen Mitarbeiter über keine formelle Abschlussvollmacht verfügen, ist unerheblich (sie wäre nur dann von Bedeutung, wenn dem österreichischen Unternehmen in den USA keine örtlichen Einrichtungen zur…

EAS 1119Zur Frage der Abgrenzung eines betriebstättenlosen Einsatzes von Außendienstmitarbeitern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/4-IV/4/9708.08.1997

… Die Frage, bei welcher Aktivitätsstruktur bzw. ab welcher Aktivitätsintensität ein von der Wohnung aus agierender Außendienstmitarbeiter eines deutschen Produktherstellers ohne formelle Abschlussvollmacht für sein deutsches Unternehmen betriebstättenbegründend wirkt, ist primär eine Sachverhaltsfrage, die im EAS-Verfahren nicht in generalisierender Weise im voraus entschieden werden kann…

EAS 3376Steuerliche Behandlung von Trainees, die im Rahmen einer mehrstöckigen Personalüberlassung aus Deutschland in Österreich eingesetzt werden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0253-VI/8/201617.01.2017

…zunächst zu beachten, ob die deutsche Konzerngesellschaft lediglich formell zwischengeschaltet wurde oder tatsächlich entsprechend dem wahren wirtschaftlichen Gehalt zwei Arbeitskräfteüberlassungen (eine innerhalb Deutschlands und eine grenzüberschreitende) stattfinden. Im letzteren Fall ist die konzerninterne Arbeitskräfteüberlassung als maßgeblich anzusehen. Im Anwendungsbereich des DBA-Deutschlands ist bei konzerninterner…

EAS 2082Zweigstellenregistrierung für Belange einer Anlagenerrichtung in Polen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 642/1-IV/4/0202.07.2002

…Bau- und Montagetätigkeit erzielten Gewinne keiner polnischen Besteuerung. Und zwar auch dann nicht, wenn aus Anlass dieser Bau- und Montagetätigkeit formell die Errichtung einer polnischen Zweigniederlassung gerichtlich registriert wird. Solange die Räumlichkeiten, an deren Adresse diese Zweigniederlassung registriert ist, ausschließlich für Belange der Bau- und…

EAS 2883Italienischer Pilot eines österreichischen Bedarfsflugunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1249-IV/4/200724.09.2007

…47 Abs. 2 EStG 1988 einzustufen ist, könnte ein Vergleich mit der steuerlichen Wertung der Verträge mit den anderen in Österreich ansässigen Piloten sein. Sollte hingegen der formell als "Werkvertrag" geschlossene Vertrag dazu führen, dass von dem Piloten keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern Einkünfte…

EAS 2721Dividendenausgleichszahlungen von der deutschen Organmuttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0265-IV/4/200609.05.2006

…Artikel 15 Abs. 2 dritter Satz des DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist. Denn die B-GMBH kann formell zwar keine Gewinnausschüttung an die österreichische C-AG vornehmen, da sie kraft Ergebnisabführungsvertrag ihren gesamten Gewinn der deutschen Organmuttergesellschaft abzuführen hat, doch stellt…

EAS 85Vertreter mit Warenlager
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/1/1-IV/4/9231.12.1992

…dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Handelsgesellschaft in Österreich entsteht; und zwar auch dann, wenn der Vertreter formell als unabhängiger Handelsvertreter bezeichnet wird. Denn das deutsche Unternehmen wird hiedurch in die Lage versetzt, den österreichischen Markt mit einer im Wesentlichen gleichen Intensität wie bei…

EAS 229Internationale Kreditvergabe über schweizerische Banken
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3307/3/1-IV/4/9301.02.1993

…Soll daher einem Kunden in einem Drittstaat von einer österreichischen Bank ein Kredit eingeräumt werden, und geschieht dies formell in der Weise, dass eine schweizerische Bank als bloße Durchlaufstelle zwischengeschaltet wird, dann liegt aus österreichischer Sicht ein Zinsenfluss aus dem Drittstaat unmittelbar an die österreichische…

EAS 336Steuerfreie Beteiligungserträge aus der Türkei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 221/2/1-IV/4/9324.11.1993

…Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG auch für die aus der Türkei bezogenen Dividenden gilt. Der Umstand, dass die Beteiligung im Rahmen einer den österreichischen Abgabenbehörden offen gelegten Treuhandschaft formell von einer anderen österreichischen Kapitalgesellschaft gehalten wird, steht dem Grunde nach der Anwendung des Art. 10 Abs…

EAS 581Dividendenausgleichszahlungen von der deutschen Organmuttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/83/1-IV/4/9527.02.1995

…2 dritter Satz des DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist. Denn die B-GMBH kann formell zwar keine Gewinnausschüttung an die österreichische C-AG vornehmen, da sie kraft Ergebnisabführungsvertrag ihren gesamten Gewinn der deutschen Organmuttergesellschaft abzuführen hat, doch stellt die von der…

EAS 719Anwendung von § 48 BAO im Fall von inländischen Zweitwohnsitzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 696/52/1-IV/4/9520.09.1995

…daher bei den einschlägigen internen Ermessensrichtlinien im Fall von Zweitwohnsitzern eine Steuerbefreiung grundsätzlich nur dann ausgesprochen, wenn dies auf Grund eines international vereinbarten Gegenseitigkeitsverhältnisses erforderlich ist. Keine formell hergestellten Reziprozitätsverhältnisse, sondern tatsächliche Reziprozität wird nur dann als ausreichend angesehen, wenn es sich bei dem Zweitwohnsitzer…

EAS 1118Engagement ausländischer Tanzgruppen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 33/1-IV/4/9708.08.1997

…nur dann unterlassen darf, wenn er über eindeutige Nachweise für das Vorliegen abkommensgemäßer Freistellungsverpflichtungen verfügt. Der Umstand, dass eine Engagementvereinbarung bezüglich einer US-Tanzgruppe formell mit einer US-Agentur abgeschlossen wurde, die Auftrittsgage aber direkt dem Leiter der Tanzgruppe bar ausbezahlt wird, ist jedenfalls kein…

EAS 1547Lizenz- und Kostenübernahmevertrag mit ausländischem Künstler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/19-IV/4/9925.10.1999

…Fall im Laufe der Produktion zu einer Vertragsänderung, auf Grund dessen die Tonträgerproduktion formell von der österreichischen Kapitalgesellschaft übernommen wird, der ausländische Künstler aber weiterhin sich um die Produktionsaufträge kümmert (nunmehr allerdings als bloßer Bevollmächtigter der österreichischen Kapitalgesellschaft), so kann im Rahmen des EAS-Verfahrens…

EAS 1514Für US-Künstler übernommene Aufenthaltskosten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/9-IV/4/9906.09.1999

…auch die entsprechenden umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu ziehen sein und es werden folglich die Aufenthaltskosten - als Sachleistungsentgelt - ebenfalls dem Inlandsumsatz des deutschen Unternehmens zuzurechnen sein. Die in den Aufenthaltskosten enthaltene Umsatzsteuer kann in einem solchen Fall vom österreichischen Veranstalter zwar formell als Vorsteuer geltend gemacht werden…

EAS 1870DBA-Schachtelbefreiung im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/0102.07.2001

…Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 KStG. Formell steht daher die Steuerbefreiung der österreichischen Muttergesellschaft auch dann zu, wenn diese die Beteiligung noch nicht zwei Jahre hält. Sollte allerdings die österreichische Kapitalgesellschaft die Beteiligung nur kurzfristig zwecks steuerfreier Vereinnahmung der deutschen Gewinnausschüttung erwerben, dann besteht Aufklärungsbedarf…