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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 581

Dividendenausgleichszahlungen von der deutschen Organmuttergesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftS 236/83/1-IV/4/95vom 27.02.1995

Wortlaut laut Findok

  Ist eine österreichische Aktiengesellschaft (C-AG) zu 25% an einer deutschen GmbH (B-GMBH) beteiligt, wobei die B-GMBH Organtochter der 75% ihrer Anteile haltenden deutschen A-AG ist, und erhält die C-AG ihren Beteiligungsertrag nicht unmittelbar von der B-GMBH, sondern im Wege einer Ausgleichszahlung von der A-AG, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass dieser Beteiligungsertrag der C-AG gemäß Artikel 15 Abs. 2 dritter Satz des DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist. Denn die B-GMBH kann formell zwar keine Gewinnausschüttung an die österreichische C-AG vornehmen, da sie kraft Ergebnisabführungsvertrag ihren gesamten Gewinn der deutschen Organmuttergesellschaft abzuführen hat, doch stellt die von der Organmutter aus diesen Gewinnen geleistete Dividendenausgleichszahlung im wirtschaftlichen Ergebnis eine Gewinnausschüttung der B-GMBH an ihre österreichische Gesellschafterin, die C-AG, dar. Vorsorglich wird aber beigefügt, dass diese Abkommensauslegung bisher noch nicht mit der deutschen Seite akkordiert worden ist. 27. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

BeteiligungBeteiligungserträgeSteuerfreistellungFreistellungDividendenausschüttungGewinnausschüttungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
S 236/83/1-IV/4/95
Stammnummer
17298
Gültig
27.02.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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