Findok · EAS-Auskünfte
EAS 581
Dividendenausgleichszahlungen von der deutschen Organmuttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftS 236/83/1-IV/4/95vom 27.02.1995
Wortlaut laut Findok
Ist eine österreichische Aktiengesellschaft (C-AG) zu
25% an einer deutschen GmbH (B-GMBH) beteiligt, wobei die B-GMBH Organtochter
der 75% ihrer Anteile haltenden deutschen A-AG ist, und erhält die C-AG
ihren Beteiligungsertrag nicht unmittelbar von der B-GMBH, sondern im Wege einer
Ausgleichszahlung von der A-AG, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass
dieser Beteiligungsertrag der C-AG gemäß Artikel 15 Abs. 2 dritter
Satz des DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen
ist. Denn die B-GMBH kann formell zwar keine Gewinnausschüttung an die
österreichische C-AG vornehmen, da sie kraft Ergebnisabführungsvertrag
ihren gesamten Gewinn der deutschen Organmuttergesellschaft abzuführen hat,
doch stellt die von der Organmutter aus diesen Gewinnen geleistete
Dividendenausgleichszahlung im wirtschaftlichen Ergebnis eine
Gewinnausschüttung der B-GMBH an ihre österreichische
Gesellschafterin, die C-AG, dar.
Vorsorglich wird aber beigefügt, dass diese
Abkommensauslegung bisher noch nicht mit der deutschen Seite akkordiert worden
ist.
27. Februar
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
BeteiligungBeteiligungserträgeSteuerfreistellungFreistellungDividendenausschüttungGewinnausschüttungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 236/83/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17298
- Gültig
- 27.02.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF