Findok · EAS-Auskünfte
EAS 85
Vertreter mit Warenlager
geltende FassungEAS-AuskunftG 1999/1/1-IV/4/92vom 31.12.1992
Wortlaut laut Findok
Bei einer Geschäftsgestaltung, nach der eine deutsche
Handelsgesellschaft in Österreich ein Warenlager unterhält, das von
einem Vertreter betreut wird, der ausschließlich für die deutsche
Handelsgesellschaft tätig wird, deutet vieles darauf hin, dass hiedurch
eine Betriebstätte für die deutsche Handelsgesellschaft in
Österreich entsteht; und zwar auch dann, wenn der Vertreter formell als
unabhängiger Handelsvertreter bezeichnet wird. Denn das deutsche
Unternehmen wird hiedurch in die Lage versetzt, den österreichischen Markt
mit einer im Wesentlichen gleichen Intensität wie bei Errichtung einer
Niederlassung zu betreuen.
Es sieht daher auch das Schlussprotokoll zu Artikel 4 DBA-D
in Ziffer 10 vor, dass ein Vertreter, der über ein Warenlager verfügt,
von dem er regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen
ausführt (selbst wenn er gar nicht zu Vertragsabschlüssen berechtigt
wäre), eine inländische Betriebstätte
begründet.
31. Dezember
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 1999/1/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18417
- Gültig
- 31.12.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF