Erbringt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a…
Sind in Deutschland ansässige selbständige Handelsvertreter mit dem Produktvertrieb für deutsche Auftraggeber in Deutschland betraut und beabsichtigen sie ihre Aktivitäten auf Österreich auszuweiten, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass dies dann ohne Annahme einer österreichischen Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland…
Produziert ein österreichisches Unternehmen für deutsche Auftraggeber Modeschauen, dann sind die aus dieser Tätigkeit erzielten gewerblichen Einkünfte des österreichischen Unternehmens gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Deutschland von der Besteuerung zu entlasten. Wenn die deutsche Steuerverwaltung das österreichische Unternehmen für die an die Models gezahlten…
…das deutsche Unternehmen im wesentlichen der einzige Auftraggeber des Dienstleisters, dann wird Abhängigkeit angenommen (Z 38.6 OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA); sollte aber "Unabhängigkeit" gegeben sein, ist weiters zu prüfen, ob sich der unabhängige Dienstleister bei seinem Engagement für das deutsche Unternehmen…
Vergütungen, die ein österreichischer Künstler aus Fotoshootingverträgen von deutschen Auftraggebern dafür erhält, dass die vom Auftraggeber gemachten Fotos und Interviews in international erscheinenden Magazinen veröffentlicht werden, zählen zu den Betriebseinnahmen seines freiberuflich ausgeübten Betriebes (siehe EAS 882 im Fall ähnlicher Verträge eines Sportlers mit Sportartikelherstellern…
…die der österreichische Auftraggeber der B-GmbH für die Leistungserbringung zur Verfügung stellt, Betriebstätten der B-GmbH und nicht der A-GmbH dar. Denn nach insoweit gleichgelagerter österreichischer und deutscher Auffassung - die allerdings von anderen Staaten nicht geteilt wird - können Betriebstätten des Subauftragnehmers nicht gleichzeitig…
…in deutschen Studios die Filmarbeiten ausgeführt, so ist zunächst zu untersuchen, ob die vertraglichen Abmachungen möglicherweise jenen ähneln, die ein Schriftsteller mit seinem Verlag abschließt und die den Auftraggeber berechtigen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu verwerten. In einem solchen Fall wären die von der deutschen…
…österreichischen Arbeitskräfte ein deutscher Besteuerungsanspruch erwachsen wäre. Wurde allerdings wegen des damals herrschenden atypisch strengen Winters vom Auftraggeber ein Baustopp verhängt und hatte dieser zur Folge, dass die Arbeiten erst im September des Jahres 2 abgeschlossen werden konnten, dann wird der deutschen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten…
…Verein als Auftraggeber der ausländischen Künstler. Wenn auch Deutschland an diesen Gagen ein Besteuerungsrecht geltend macht und hiedurch eine Doppelbesteuerung auslöst und wenn für die deutschen Steuern schlussendlich der österreichische Verein haftbar gemacht wird, dann kann diese Vorgangsweise nicht als Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens…
…und während der Einsätze bei den verschiedenen deutschen Kunden üblicherweise in verschiedenen Hotels in Deutschland nächtigt, nicht zu bewirken, dass dadurch Deutschland zum Ansässigkeitsstaat wird. Das österreichische Besteuerungsrecht besteht allerdings nur dann, wenn die Tätigkeit für den deutschen Auftraggeber nicht als steuerliches Dienstverhältnis zu werten…
Übt ein EDV-Berater mit österreichisch-deutschem Doppelwohnsitz ganzjährig eine Beratungstätigkeit für deutsche Auftraggeber aus, wobei diese Tätigkeit einer an der inländischen Wohnung unterhaltenen Betriebstätte zuzurechnen ist, so steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu. Wird mit Ende September der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt…
…für deutsche Auftraggeber diese Tätigkeit tageweise auch in den Räumlichkeiten der deutschen Firmen durchführt, unterliegt mit den hierfür bezogenen Einkünften der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Denn die Nutzung von Räumlichkeiten auf deutschem Staatsgebiet würde nur dann ein deutsches Besteuerungsrecht auf Grund des Vorliegens einer deutschen…
…Ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, das Dienstnehmer an deutsche oder österreichische Auftraggeber verleiht, bleibt daher in Österreich auch für jene Lohnbezüge lohnsteuerabzugspflichtig, die auf Kurzeinsätze (unter 183 Tagen) auf deutschem Staatsgebiet entfallen; insoweit ist Deutschland zur Steuerfreistellung verpflichtet. In diesem Sinn ist in einem Konsultationsverfahren mit Deutschland…
…des für den Steuerabzug haftenden inländischen Auftraggebers, eine sachgerechte Aufteilung der Entgelte auf einen Inlands- und eine Auslandstätigkeit vorzunehmen, wobei hiefür in erster Linie ein Aufteilungsvorschlag des betroffenen Künstler einzuholen ist (siehe AÖF Nr. 105/1974 und die korrespondierende deutsche Regelung im Schreiben des Finanzministeriums…
…Aus österreichischer Sicht wäre kein Einwand dagegen zu erheben, dass die deutsche Steuerverwaltung die Montagen für Zwecke der maßgebenden Fristenberechnung auch dann als Einheit betrachtet, wenn sie auf verschiedenen Schiffen erfolgen, da sie insgesamt nur für einen einzigen Auftraggeber, nämlich den Vertragspartner des österreichischen Tischlers…
…österreichischen, deutschen und schweizerischen Markt für ein Unternehmen in San Marino, dann unterliegen die bezogenen Konsulentenhonorare nur dann der Besteuerung in Österreich, wenn der Konsulent unter Nutzung einer österreichischen Betriebstätte tätig wird. Einer vom sanmarinesischen Auftraggeber in Wien als bloße Schlafstelle zur Verfügung gestellten Kleinwohnung…
…nbsp; Wird ein in Deutschland ansässiger Konsulent beratend für ein inländisches Unternehmen in Österreich tätig, unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen beim österreichischen Auftraggeber gem. § 99 Abs. 1 Z 5 EStG dem Steuerabzug; und zwar auch dann, wenn der deutsche Konsulent in Österreich eine Betriebstätte unterhält…
…Inland unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte abgewickelt wird. Österreich schließt sich hier der Rechtsprechung der deutschen Finanzgerichte an : Benutzen darnach Arbeitskolonnen ausländischer Subunternehmer bei ihren Tätigkeiten im Inland Arbeitstische, die ihnen der inländische Auftraggeber zur Verfügung stellt, kann dies zur Annahme einer inländischen Betriebstätte des…
…der bloße Zusammenhang einer Leistung mit der Bauausführung alleine genügt noch nicht. Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft von einem deutschen Unternehmen beauftragt, im Zuge eines mehrjährigen Kraftwerksbaues in Finnland zunächst für 12 Monate das kaufmännische Projekt-Controlling (Erfassung der Abrechnungen der einzelnen Mitarbeiter des Auftraggebers bzw…
…am 13. Juni 2003 stattgefunden hat, nicht zum Entstehen einer deutschen Baubetriebstätte führen. Das Doppelbesteuerungsabkommen kann nicht dergestalt interpretiert werden, dass es in das Belieben des Auftraggebers der Bauarbeiten gestellt wird, durch eine Verzögerung eines bloßen Rechtsaktes (Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls) darüber zu entscheiden, ob das…