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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2909

Konsulent als ständiger Vertreter eines ausländischen Unternehmens

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1824-IV/4/2007vom 23.11.2007

Wortlaut laut Findok

Betreut ein in Italien ansässiger selbständiger Konsulent den österreichischen, deutschen und schweizerischen Markt für ein Unternehmen in San Marino, dann unterliegen die bezogenen Konsulentenhonorare nur dann der Besteuerung in Österreich, wenn der Konsulent unter Nutzung einer österreichischen Betriebstätte tätig wird. Einer vom sanmarinesischen Auftraggeber in Wien als bloße Schlafstelle zur Verfügung gestellten Kleinwohnung, die in keiner Weise der Berufsausübung des Konsulenten in Österreich dient, würde nicht die Qualifikation einer "Betriebstätte" zukommen. Wenn allerdings der Konsulent auch Verkaufsaufträge für die sanmarinesische GmbH abschließt, dann deutet dies darauf hin, dass sich die in San Marino angesiedelte Gesellschaft eines ständigen Vertreters in Österreich bedient, der nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht zu einer beschränkten Steuerpflicht der sanmarinesischen GmbH führt. Wohl kann nach Artikel 5 Abs. 5 des mit San Marino abgeschlossenen DBA nur ein "abhängiger" Vertreter betriebstättenbegründend wirken. Doch führt ein hauptsächliches Tätigwerden für bloß einen Auftraggeber in der Regel zum Vorliegen einer solchen "Abhängigkeit" (Z. 38.6 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA). Das geschilderte Sachverhaltsbild lässt daher vermuten, dass die Konsulentenhonorare der ausschließlichen Steuerpflicht in Italien unterliegen, dass aber eine (beschränkte) Steuerpflicht der sanmarinesischen Gesellschaft in Österreich gegeben sein wird. Bundesministerium für Finanzen, 23. November 2007

Normen und Schlagworte

abhängiger Vertreterständiger VertreterKonsulent

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/1824-IV/4/2007
Stammnummer
32617
Gültig
23.11.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF