Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2909
Konsulent als ständiger Vertreter eines ausländischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1824-IV/4/2007vom 23.11.2007
Wortlaut laut Findok
Betreut ein in Italien ansässiger
selbständiger Konsulent den österreichischen, deutschen und
schweizerischen Markt für ein Unternehmen in San Marino, dann unterliegen
die bezogenen Konsulentenhonorare nur dann der Besteuerung in Österreich,
wenn der Konsulent unter Nutzung einer österreichischen Betriebstätte
tätig wird. Einer vom sanmarinesischen Auftraggeber in Wien als bloße
Schlafstelle zur Verfügung gestellten Kleinwohnung, die in keiner Weise der
Berufsausübung des Konsulenten in Österreich dient, würde nicht
die Qualifikation einer "Betriebstätte" zukommen.
Wenn allerdings der Konsulent auch Verkaufsaufträge
für die sanmarinesische GmbH abschließt, dann deutet dies darauf hin,
dass sich die in San Marino angesiedelte Gesellschaft eines ständigen
Vertreters in Österreich bedient, der nach innerstaatlichem und
zwischenstaatlichem Steuerrecht zu einer beschränkten Steuerpflicht der
sanmarinesischen GmbH führt. Wohl kann nach Artikel 5 Abs. 5 des mit San
Marino abgeschlossenen DBA nur ein "abhängiger" Vertreter
betriebstättenbegründend wirken. Doch führt ein
hauptsächliches Tätigwerden für bloß einen Auftraggeber in
der Regel zum Vorliegen einer solchen "Abhängigkeit" (Z. 38.6 des
OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA).
Das geschilderte Sachverhaltsbild lässt daher
vermuten, dass die Konsulentenhonorare der ausschließlichen Steuerpflicht
in Italien unterliegen, dass aber eine (beschränkte) Steuerpflicht der
sanmarinesischen Gesellschaft in Österreich gegeben sein wird.
Bundesministerium für Finanzen, 23. November
2007
Normen und Schlagworte
- Art. 5 Abs. 5 DBA RSM (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen San Marino (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 208/2005
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1824-IV/4/2007
- Stammnummer
- 32617
- Gültig
- 23.11.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF