Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1323
Schiffsinnenmontagen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskunftT 183/2-IV/4/98vom 06.10.1998
Wortlaut laut Findok
Übernimmt ein in Österreich
ansässiger ausgebildeter Tischler von einer deutschen Firma den Auftrag,
sich im norddeutschen Raum an Schiffsbauinnenmontagen dieser Firma zu
beteiligen, dann wird in erster Linie vor Ort mit der deutschen Steuerverwaltung
zu klären sein, ob man deutscherseits die Einkünfte als gewerblich
einstuft und den Bestand einer Betriebstätte in Deutschland als gegeben
annimmt. Sollte dies der Fall sein, dann wird auf österreichischer Seite
auf der Grundlage von Artikel 4 DBA-Deutschland Steuerfreistellung - unter
Progressionsvorbehalt - zu gewähren sein. Aus österreichischer Sicht
wäre kein Einwand dagegen zu erheben, dass die deutsche Steuerverwaltung
die Montagen für Zwecke der maßgebenden Fristenberechnung auch dann
als Einheit betrachtet, wenn sie auf verschiedenen Schiffen erfolgen, da sie
insgesamt nur für einen einzigen Auftraggeber, nämlich den
Vertragspartner des österreichischen Tischlers, ausgeführt werden.
Voraussetzung für die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite
ist aber jedenfalls eine nachweisbar korrespondierende Sachbeurteilung in
Deutschland.
6. Oktober
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 183/2-IV/4/98
- Stammnummer
- 30020
- Gültig
- 06.10.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF