Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2107
Indische Fleischverarbeitungsleistungen durch eine luxemburgische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/30-IV/4/02vom 26.08.2002
Wortlaut laut Findok
Schließt ein inländischer
Fleischbearbeitungsbetrieb mit einer luxemburgischen Gesellschaft einen Vertrag,
auf Grund dessen nunmehr die luxemburgische Gesellschaft durch die von ihr unter
Vertrag genommenen Arbeitskräfte das Zerteilen und Entbeinen der
Fleischstücke übernimmt, dann ist aus steuerlicher Sicht vorweg zu
prüfen, ob dieses Sachverhaltsbild mit der wirtschaftlichen Realität
in Übereinstimmung steht. Dies wäre beispielsweise nicht der Fall,
wenn die Arbeitskräfte des luxemburgischen Unternehmens die bisherigen
Dienstnehmer des österreichischen Betriebes sind oder wenn Verdacht auf
Briefkasteneigenschaft der luxemburgischen Gesellschaft aufkommt oder wenn die
luxemburgische Gesellschaft in wirtschaftlicher Realität lediglich die
Funktion eines Arbeitskräftevermittlers einnimmt usw.
Handelt es sich hingegen bei dem luxemburgischen
Unternehmen tatsächlich um eine operative Gesellschaft, die sich auf
Lohnverarbeitung vor Ort international spezialisiert hat, dann spricht die
Vermutung dafür, dass diese Arbeit im Inland unter Nutzung einer
inländischen Betriebstätte abgewickelt wird. Österreich
schließt sich hier der Rechtsprechung der deutschen Finanzgerichte an :
Benutzen darnach Arbeitskolonnen ausländischer Subunternehmer bei ihren
Tätigkeiten im Inland Arbeitstische, die ihnen der inländische
Auftraggeber zur Verfügung stellt, kann dies zur Annahme einer
inländischen Betriebstätte des ausländischen Subunternehmens und
damit zur beschränkten Steuerpflicht führen (siehe STEUER-TELEX, Peter
Deubner-Verlag, Köln, Nr. 10/2001 S. 147 und die dort zitierten
Entscheidungen der Finanzgerichte in Münster, Rheinland-Pfalz und
Düsseldorf; alles Fälle aus der
Fleischbearbeitungsbranche).
26. August
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA L (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 54/1964
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/30-IV/4/02
- Stammnummer
- 2242
- Gültig
- 26.08.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF