Findok · EAS-Auskünfte
EAS 322
Unterjährige Hauptwohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/93vom 22.10.1993
Wortlaut laut Findok
Übt ein EDV-Berater mit
österreichisch-deutschem Doppelwohnsitz ganzjährig eine
Beratungstätigkeit für deutsche Auftraggeber aus, wobei diese
Tätigkeit einer an der inländischen Wohnung unterhaltenen
Betriebstätte zuzurechnen ist, so steht das Besteuerungsrecht daran
Österreich zu. Wird mit Ende September der Hauptwohnsitz von
Österreich nach Deutschland verlegt und gleichzeitig die inländische
Betriebstätte nachweislich aufgegeben, dürfen jene deutschen
Einkünfte, die auf Tätigkeiten nach der inländischen
Betriebstättenschließung entfallen, gemäß Art. 4 DBA-D in
Österreich nicht mehr der Besteuerung unterzogen werden. Diese von der
Besteuerung freizustellenden Einkünfte dürfen bei der Veranlagung
dieses Jahres auch nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in
Österreich angesetzt werden, da die Geltendmachung des
Progressionsvorbehaltes gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-D nur dem
"Wohnsitzstaat" zusteht, das ist im Fall des Doppelwohnsitzes jener Staat, in
dem sich gemäß Art. 16 DBA-D der Hauptwohnsitz befindet.
Maßgebend ist hiebei die Wohnsitzstaateigenschaft im Zeitpunkt des
Zuflusses der betreffenden Einkünfte.
22. Oktober
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 15 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 16 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0101/E0001-IV/4/93
- Stammnummer
- 31589
- Gültig
- 22.10.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF