Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2099
Österreichischer Filmcutter mit tageweisen Arbeiten in Deutschland
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/36-IV/4/02vom 22.07.2002
Wortlaut laut Findok
Ein in Österreich ansässiger
österreichischer Staatsbürger, der die gewerbliche Tätigkeit
eines Filmcutters ausübt und der für deutsche Auftraggeber diese
Tätigkeit tageweise auch in den Räumlichkeiten der deutschen Firmen
durchführt, unterliegt mit den hierfür bezogenen Einkünften der
ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Denn die Nutzung von
Räumlichkeiten auf deutschem Staatsgebiet würde nur dann ein deutsches
Besteuerungsrecht auf Grund des Vorliegens einer deutschen Betriebstätte
begründen, wenn diese Räumlichkeiten dem Filmcutter dauerhaft zur
Verfügung gestellt würden. Die erforderliche Dauerhaftigkeit ist erst
ab einer Nutzungsmöglichkeit von 6 Monaten gegeben
(österreichisch-deutsche Verständigung vom 7. Juni 1991).
22. Juli
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
gewerbliche Tätigkeittageweise Tätigkeit6-Monats-Fristdauerhafte NutzungsmöglichkeitVerständigungsverfahren
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/36-IV/4/02
- Stammnummer
- 33538
- Gültig
- 22.07.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF