…im Zweifel keiner restriktiven Auslegung zugänglich sein. Der Begriff der betriebstättenbegründenden "Einrichtungen" bezieht sich hiebei auf alle örtlich gebundene Vorrichtungen, die bei Ausübung des Betriebes Verwendung finden. Die gewerbliche Tätigkeit in diesen Einrichtungen muss nicht durch Menschen ausgeübt werden, auch bloße Verkaufsautomaten werden daher bereits…
…und haben damit auch die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland. Diese Einrichtung könnte zwar im Sinn von Art. 5 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens als bloßer unternehmerischer "Hilfsstützpunkt" ohne DBA-Betriebstättencharakter angesehen werden…
…dann von Bedeutung, wenn dem österreichischen Unternehmen in den USA keine örtlichen Einrichtungen zur Verfügung stünden). Entsendet das österreichische Unternehmen Dienstnehmer in diese US-Verkaufsniederlassung und unterhalten diese Dienstnehmer in dieser Zeit in Österreich weder einen steuerlichen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt, so sind die…
…eigene Geschäftsräume noch über eigenes Personal, so liegt bereits nach inländischem Recht keine Betriebstätte vor, da keine örtlichen Einrichtungen vorhanden sind, die der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit der US-Gesellschaft in Österreich dienen. Werden über Österreich keine Geschäfte abgewickelt, sondern wird die Akquisition und Beratung…
…DBA-Deutschland geschieht, wenn von ihnen hierbei keine festen örtlichen Einrichtung dauerhaft genutzt werden. Lässt der Handelsvertreter bei einem inländischen Steuerberater einen Telefon- und Telefaxanschluss mit Anrufbeantworter auf seinen Namen einrichten und wird ihm kein gesonderter Raum für seine österreichische Tätigkeit überlassen, so wird daher…
…11.1992, 91/13/0144 im letztgenannten Sinn zu beantworten sein. Dies hat zur Folge, dass dann, wenn der thailändische Geschäftsführer in Österreich über keine feste Einrichtung (zB Büroraum, Arbeitszimmer) verfügt, das Besteuerungsrecht an seinen Bezügen Thailand zusteht. Das gleiche Ergebnis würde aber eintreten, wenn…
…Raumnutzung auszuschließen berechtigt ist). Der bloße Umstand, dass österreichische Außendienstmitarbeiter sich - ohne derartige feste Einrichtung - in verschiedenen Räumlichkeiten des betreuten Unternehmens für einen 6 Monate übersteigenden Zeitraum aufhalten, begründet noch keine Betriebstätte im Sinn des DBA-CSSR (auch dann nicht, wenn dies nach innerstaatlichem tschechischen…
…andere Betrachtung wäre nur geboten, wenn die vorübergehend in Deutschland zur Verfügung gestellten Büroräume als Betriebstätte des österreichischen Kommanditisten anzusehen wären. Dies ist aber regelmäßig bei 6 Monate nicht überschreitenden örtlichen Einrichtungen nicht der Fall. 6. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
Weitet ein in Deutschland ansässiges Ehepaar, das in Deutschland Alleingesellschafter einer seminarveranstaltenden GesmbH ist, und das dort deren Geschäftsführung betreibt, den Seminarbetrieb auf Österreich aus und gründet es zu diesem Zweck in Österreich ebenfalls eine seminarveranstaltende GesmbH, wobei der Ehemann die Geschäftsführung besorgt, so…
…würden, wird zu vermuten sein, dass es sich hiebei um Einrichtungen mit bloß unterstützender Hilfsfunktion im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. e DBA-Italien handelt, die ebenfalls nicht betriebstättenbegründend wirken. Keinesfalls könnten nur für die 2wöchigen Assistenzperioden freigemachte Räumlichkeiten als Betriebstätte eingestuft werden…
…sofern darin nicht bloße unternehmerische Hilfs- und Unterstützungsfunktionen im Sinn von Art. 5 Abs. 4 DBA ausgeübt werden. Im Allgemeinen sind örtliche Einrichtungen, die der Produktvermarktung dienen, nicht mehr bloße Hilfseinrichtungen. Wenn daher dieses Büro der Koordination der mit der Kundenbetreuung und Neukundenakquisition befassten Vertreter…
…Hilfsstützpunkte, nach Art. 5 Abs. 3 lit. a DBA-Liechtenstein nicht betriebstättenbegründend wirken), wenn sonach Einrichtungen in Österreich, die in ihrer Gesamtfunktion betrachtet eine Verkaufsniederlassung des liechtensteinischen Unternehmens darstellen, derart in ihre Funktionen zerlegt werden, dass sämtliche Einzelelemente für sich betrachtet keine Betriebstätte begründen, dann…
…Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn dem deutschen Ingenieur keinerlei inländische feste örtliche Einrichtungen zur Verfügung stehen. Dies ergibt sich aus dem Update des OECD-Kommentars vom 28. Jänner…
…Aufstellung eines Servers; EAS 1100 betr. Treibstoff-Kreditkartenautomaten; EAS 1112 betr. Bräunungsanlagen). Allen vorangeführten Fällen von maschinellen Einrichtungen ist gemeinsam, dass mit ihrer Hilfe der Produktvertrieb bewerkstelligt wurde und dass hiebei jene Örtlichkeit, an der die Geräte aufgestellt worden sind, dem Gerätebetreiber zur Ausübung einer…
…betriebstättenbegründende Räumlichkeiten einem ausländischen Unternehmen von einem Dritten oder von seinem eigenen Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, kann hiebei keinen Unterschied machen. Entscheidend ist sonach, ob sich der Arbeitgeber bei seiner Betriebsausübung (die er durch die berufliche Tätigkeit seines Arbeitnehmers bewirkt) in Österreich dieser Einrichtungen…
…Konstruktionszeichnungen) angefertigt werden, kann das nicht zur steuerlichen Erfassung des gesamten Unternehmensgewinnes in Österreich führen, sondern es muss zumindest eine am Fremdverhaltensgrundsatz (bei Routinearbeiten) orientierte Gewinntangente der liechtensteinischen Einrichtung zugerechnet werden. Es wird aber auch zu bedenken sein, dass in einem Besteuerungsfall, in dem die…
…genutzte Liegenschaften nicht betriebstättenbegründend wirken. Allerdings dürfte eine mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages unvereinbare Diskriminierung vorliegen; denn der EuGH hat über Ersuchen des deutschen BFH im deutsch-italienischen Verhältnis bereits eine diesbezügliche Entscheidung getroffen: der Umstand, dass Vermietungseinkünfte bei deutschen gemeinnützigen Einrichtungen steuerfrei sind…
…Leasingweg lediglich angemietet werden, macht im gegebenen Zusammenhang keinen Unterschied. Denn feste örtliche Anlagen und Einrichtungen müssen nicht dem Unternehmen gehören, für das sie betriebstättenbegründend wirken. Andernfalls könnten beispielsweise Büros in angemieteten Räumen niemals eine Betriebstätte für das anmietende Unternehmen darstellen. 21. Juli 1997 Für…
…deutsche Filmproduktionsgesellschaft vor, wenn die einzelnen Drehabschnitte weniger als 6 Monate pro Jahr andauern. Nach dem OECD-Update 2003 sind bei wiederkehrenden Nutzungen örtlicher Einrichtungen auch kürzere als 6-monatige Nutzungsdauern betriebstättenbegründend (OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA Z 6). Daraus folgt, dass nicht…
…Bestimmungen dar. Das Bundesministerium für Finanzen lässt sich hiebei von einer mit Deutschland getroffenen Vereinbarung leiten, wonach im Allgemeinen Einrichtungen erst ab einer Verfügungsdauer von 6 Monaten betriebstättenbegründend wirken. Allerdings stellen sich im vorliegenden Fall steuerliche Probleme anderer Art: Gemäß § 99 EStG unterliegen Einkünfte, die…