Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1112
Bräunungsanlagen als Betriebstätten
geltende FassungEAS-AuskunftW 155/1-IV/4/97vom 21.07.1997
Wortlaut laut Findok
Betriebstätten sind
gemäß
§ 29 BAO alle festen örtlichen Anlagen und
Einrichtungen, die der Ausübung eines Betriebes dienen. Die betriebliche
Tätigkeit in den Einrichtungen muss aber nicht durch Menschen ausgeübt
werden, auch bloße Verkaufsautomaten werden bereits als Betriebstätte
angesehen (siehe Abschn. 4 Abs. 5 der seinerzeitigen
Gewerbesteuerrichtlinien).
Diese im innerstaatlichen Recht entwickelten
Grundsätze zum Betriebstättenbegriff sind auch für die Auslegung
des in Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Betriebstättenbegriffes in
dem Maße von Bedeutung, als sich nicht aus dem Abkommen heraus anderes
ergibt. Dies ist in Bezug auf Verkaufsautomaten nicht der Fall.
Stellt daher eine deutsche Gesellschaft in
österreichischen Bädern Bräunungsanlagen auf, deren
Benützung dem Kunden durch Erwerb von Münzen an der Badekasse
ermöglicht wird, dann stellen diese Anlagen Betriebstätten der
deutschen Gesellschaft in Österreich dar.
Ob die Bräunungsanlagen im Eigentum des deutschen
Unternehmens oder von ihm im Leasingweg lediglich angemietet werden, macht im
gegebenen Zusammenhang keinen Unterschied. Denn feste örtliche Anlagen und
Einrichtungen müssen nicht dem Unternehmen gehören, für das sie
betriebstättenbegründend wirken. Andernfalls könnten
beispielsweise Büros in angemieteten Räumen niemals eine
Betriebstätte für das anmietende Unternehmen darstellen.
21. Juli
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Betriebstättefeste örtliche Einrichtungfeste Einrichtungenfeste Geschäftseinrichtungdeutsche GesellschaftVerkaufsautomatInlandsbetriebstätte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 155/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14485
- Gültig
- 21.07.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF