Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2870
EU-widrige Benachteiligung österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0676-IV/4/2007vom 20.07.2007
Wortlaut laut Findok
Hat ein im Sozialbereich tätiger
österreichischer Großverein mit Gemeinnützigkeitsstatus in
Deutschland Liegenschaften geerbt, die vermögensverwaltend genutzt werden,
dann verstößt Deutschland nicht gegen das
DBA-Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA, wenn
vermögensverwaltende Einkünfte vergleichbarer deutscher
gemeinnütziger Einrichtungen steuerfrei gestellt werden, die gleichen
Einkünfte österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen aber
besteuert werden. Denn nach Artikel 24 Abs. 1 DBA ist eine unterschiedliche
Behandlung ansässiger und nichtansässiger gemeinnütziger Vereine
nicht untersagt und das Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels
24 Abs. 3 DBA greift nicht, weil vermögensverwaltend genutzte
Liegenschaften nicht betriebstättenbegründend wirken.
Allerdings dürfte eine mit den Grundfreiheiten des
EG-Vertrages unvereinbare Diskriminierung vorliegen; denn der EuGH hat über
Ersuchen des deutschen BFH im deutsch-italienischen Verhältnis bereits eine
diesbezügliche Entscheidung getroffen: der Umstand, dass
Vermietungseinkünfte bei deutschen gemeinnützigen Einrichtungen
steuerfrei sind, bei vergleichbaren ausländischen Einrichtungen aber
steuerpflichtig sind, verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit
(EuGH v. 14.9.2006 C-386/04, Rs Walter STAUFFER). Diese Rechtsauffassung
müsste - falls erforderlich - auf deutscher Seite im Rechtsmittelweg
durchgesetzt werden.
Bundesministerium für Finanzen, 20. Juli 2007
Normen und Schlagworte
- Art. 24 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0676-IV/4/2007
- Stammnummer
- 31396
- Gültig
- 20.07.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF