…ob die Bezugszahlungen weiterhin durch die Konzerngesellschaft in Wien oder im Wege der türkischen Repräsentanz erfolgen. Jene Bezugsteile, die auf in Österreich ausgeübte berufliche Tätigkeiten entfallen, bleiben in Österreich steuerpflichtig. In welchem Umfang und in welcher Form die Türkei das ihr gemäß Artikel 15 des…
…dann liegt der Fall einer Doppelansässigkeit vor; gemäß Artikel XV des DBA-USA unterliegen damit die vom österreichischen Arbeitgeber für die in den USA ausgeübte berufliche Tätigkeit gezahlten Bezüge in Österreich der Besteuerung, wobei eine von denselben Bezügen erhobene US-Bundeseinkommensteuer (im Veranlagungsweg) in Österreich…
…Österreich hervorgerufen wird. Hat daher der Ehemann (US-Staatsbürger) einer CTBTO-Dienstnehmerin vor seinem Zuzug nach Österreich von seinem US-Arbeitgeber Aktienoptionsrechte für seine vor der Wohnsitzverlegung nach Österreich ausgeübte berufliche Tätigkeit eingeräumt erhalten und übt er diese Optionsrechte nach seinem Zuzug nach Österreich aus…
…doch sind die US-Bezüge für die weiterhin wie bisher in England ausgeübte berufliche Tätigkeit gemäß Artikel 15 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Geringfügige gewerbliche Einkünfte aus einer inländischen Treuhandbeteiligung dürften wohl gemäß Artikel 7 des Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung…
…die Bezüge insoweit der Besteuerung in Frankreich, als sie nicht auf in Österreich ausgeübte berufliche Tätigkeiten entfallen. Da der Arbeitgeber (die Konzernmuttergesellschaft) in Österreich ansässig ist, hängt das österreichische Besteuerungsrecht an den in Österreich ausgeübten Tätigkeiten nicht davon ab, ob die Aufenthalte in Österreich die…
…korrespondierend in Deutschland von der Besteuerung freizustellen), als die Bezüge auf außerhalb Deutschland ausgeübte berufliche Tätigkeiten entfallen. Denn nach Art. 9 des Abkommens erlangt Deutschland nur insoweit das Besteuerungsrecht an den Bezügen, als diese auf eine dort ausgeübte Arbeit entfallen; eine dem Artikel 15 Abs…
…korrespondierend in Deutschland von der Besteuerung freizustellen), als die Bezüge auf außerhalb Deutschland ausgeübte berufliche Tätigkeiten entfallen. Denn nach Art. 9 des Abkommens erlangt Deutschland nur insoweit das Besteuerungsrecht an den Bezügen, als diese auf eine dort ausgeübte Arbeit entfallen; eine dem Artikel 15 Abs…
…Österreich steuerfrei sind, ist sonach festzustellen, ob der Rechtsgrund für diese Zahlungen tatsächlich die in Russland ausgeübte berufliche Tätigkeit war. Bei dieser Beurteilung wird auch auf die steuerliche Behandlung dieses Lohnaufwandes für Zwecke der Körperschaftsbesteuerung des österreichischen Arbeitgebers Bedacht zu nehmen sein. Denn wenn der…
…Wege der Steuerveranlagung wahrgenommen werden. Zu diesem Zweck müsste Kontakt mit jenem österreichischen Finanzamt aufgenommen werden, in dessen Bereich die inländische berufliche Tätigkeit vorwiegend ausgeübt worden ist. Ein inländisches Veranlagungsverfahren würde allerdings nur bei Überschreiten der für beschränkt Steuerpflichtige geltenden Erklärungsgrenzen stattfinden; diese Grenze betrug…
…das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen insoweit zu, als diese Bezüge nicht auf die in der Slowakei ausgeübte Berufstätigkeit entfallen. Für jene Bezugsteile der slowakischen Gesellschaft, die auf berufliche Aufenthalte bei der deutschen Konzerngesellschaft oder bei Konferenzen in Drittstaaten entfallen, hat demzufolge die Slowakei Steuerfreistellung zu…
…ist und für seinen US-Arbeitgeber - der in Österreich über keine Betriebstätte verfügt - in Ungarn, Russland und Polen als Verkäufer von Computerprogrammen tätig ist. Denn die "Quelle" von Arbeitseinkünften ist grundsätzlich dort gelegen, wo die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird; im vorliegenden Fall sonach in Drittstaaten…
…der Schweiz bestünde, verstößt gegen Artikel 15 des genannten Abkommens und ist daher unrichtig. Ein Besteuerungsanspruch der Schweiz bestünde nur in dem Ausmaß, als auf schweizerischem Staatsgebiet berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden; dies könnte bei den mehrtätigen "Rückmeldungen" beim schweizerischen Arbeitgeber der Fall sein. Sollten solche…
…gewerbliche Tätigkeit ist, ob, und wenn ja in welcher Art, in Deutschland oder Drittstaaten eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und ob hiebei ein Zusammenhang mit dem inländischen Betrieb besteht. Aus solchen und ähnlichen Ermittlungen lässt sich dann vermutlich ein Schluss ziehen, ob die gewerbliche Tätigkeit…
…österreichischen Lohnabzugsbesteuerung unterliegen davon ab, ob a) auch in Österreich (oder im Drittausland) berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden und ob b) die 183-Tageklauseln der DBAs mit Deutschland und Frankreich das Besteuerungsrecht bei Österreich belassen. zu a): Nach Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland und Artikel…
…AÖF Nr. 153/1992) und folglich in dem Staat besteuert werden, in dem sich der Geschäftsführer bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit physisch aufhält. Wird auf österreichischem Staatsgebiet keine berufliche Tätigkeit ausgeübt, sind die Bezüge des schweizerischen Geschäftsführers folglich von der österreichischen Besteuerung freizustellen. 01. Oktober…
…haben, unterliegen daher gem. Art. 8 Abs. 1 DBA-Deutschland insoweit der deutschen Besteuerung als ihre berufliche Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird. Die Grenzgängerregelung des Art. 9 Abs. 3 DBA-Deutschland kommt sonach nicht zur Anwendung. 27. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Zeitraum vom 1. Juni 1993 bis zum 31. Dezember 1995 in dem Ausmaß der spanischen Besteuerung als die berufliche Tätigkeit auf spanischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Bezugsteile, die auf berufliche Zwischenaufenthalte in Österreich oder Drittstaaten entfallen unterliegen hingegen weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Der Umstand, dass die…
… dies allerdings unter der Voraussetzung, dass die berufliche Tätigkeit für den tschechischen Arbeitgeber ausschließlich auf tschechischem Staatsgebiet und eine für den deutschen Arbeitgeber ausschließlich auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird. Diese Rechtslage ergibt sich einerseits aus Artikel 15 Abs. 1 DBA-CSSR und andererseits aus Artikel…
…2 EStG gilt jede vom Arbeitgeber im Inland unterhaltene Anlage oder Einrichtung als Betriebstätte, wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen Arbeitgeber in einer Art…
…EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus den laufenden Bezügen ist allerdings nicht zulässig. Wurde die berufliche Tätigkeit in Großbritannien ausgeübt, dann ist Großbritannien berechtigt, die Gesamtbezüge (einschließlich der Sonderzahlung) einer Besteuerung zu unterziehen. Soweit allerdings die Tätigkeit außerhalb Großbritanniens ausgeübt wurde, erlischt das…