Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1182
Österreichischer Langstreckenpilot einer deutschen Fluggesellschaft
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/35-IV/4/97vom 01.12.1997
Wortlaut laut Findok
Ein in Österreich ansässiger
Pilot einer deutschen Fluggesellschaft, der sich von den ca. 200 Einsatztagen
eines Kalenderjahres nur rund 40 Tage auf deutschem Staatsgebiet aufhält
und sonst auf internationalen Flügen unterwegs ist, unterliegt
gemäß Artikel 9 i.V. mit Artikel 15 Abs. 1 des
österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955,
mit seinen Bezügen insoweit der österreichischen Einkommensbesteuerung
(und ist korrespondierend in Deutschland von der Besteuerung freizustellen), als
die Bezüge auf außerhalb Deutschland ausgeübte berufliche
Tätigkeiten entfallen. Denn nach Art. 9 des Abkommens erlangt Deutschland
nur insoweit das Besteuerungsrecht an den Bezügen, als diese auf eine dort
ausgeübte Arbeit entfallen; eine dem Artikel 15 Abs. 3 des
OECD-Musterabkommens entsprechende Sondernorm für die Bordbesatzung von
Flugzeugen, nach der das Besteuerungsrecht dem Staat der Fluggesellschaft
zugeteilt wird, fehlt im österreichisch-deutschen Abkommen.
1. Dezember
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/35-IV/4/97
- Stammnummer
- 13796
- Gültig
- 01.12.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF