…mit einem Österreicher - ihren Lebensmittelpunkt auf Dauer nach Österreich verlagert haben. Dieses Auslegungsergebnis findet auch in Abschn. 29 Abs. 5 des mit den USA seinerzeit abgestimmten Durchführungserlasses zum DBA-USA, AÖF Nr. 61/1961, eine Stütze. US-Stipendien unterliegen daher in solchen Fällen - sofern sie…
…weiterhin in Deutschland aufhält. Anders werden die Dinge zu sehen sein, wenn der betreffende Dienstnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber auf Dauer nach Österreich versetzt wird, wenn die Bindungen zu seiner Lebensgefährtin eher lose sind, wenn der Sohn von der geschiedenen Gattin betreut wird oder bereits…
…einer deutschen Stiftung betrieben, dann könnte eine unmittelbare Steuerbefreiung noch auf Reziprozitätsbasis herbeigeführt werden. Kann daher bestätigt werden, dass eine vergleichbare österreichische Stiftung ihr Orchester steuerfrei in Deutschland gastieren lassen kann, dann bestünden gegen eine unmittelbare Steuerfreistellung auch in Österreich keine Bedenken, weil ein solches…
…Griechenland verlagern, wenn die Vermietung von einer griechischen Betriebstätte des österreichischen Unternehmers ausgeführt würde. Da jedoch der österreichische Investor das Flugzeug lediglich einmal und zwar auf Dauer an die erwähnte griechische Gesellschaft vermietet, und da es weiters offensichtlich nur diese griechische Gesellschaft ist, die den…
…würde dies zu Doppelnichtbesteuerungen führen, da diesfalls DBA-Partnerstaaten die einer inländischen Vertreterbetriebstätte zuzurechnenden Einkünfte steuerfrei stellen müssten, ohne dass Österreich korrespondierend die DBA-Besteuerungsansprüche wahrnehmen könnte. Ist daher ein Begriff des innerstaatlichen Steuerrechts mehreren Auslegungen zugänglich, wird jener Auslegungsvariante der Vorzug zu geben sein…
…4 lit. e des mit der Sowjetunion abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens von der Besteuerung freizustellen; diese Bezüge unterliegen daher der österreichischen Besteuerung. Das mit der Sowjetunion abgeschlossene Abkommen ist bis auf weiteres auch gegenüber der Ukraine anzuwenden (AÖF Nr. 317/1994). 27. Februar 1995 Für den Bundesminister…
…ausgeübt), dann sind die auf diese Auslandstätigkeit entfallenden Bezugsteile gemäß Art. XIV Abs. 2 i.V. mit Art. XXI Abs. 1 DBA-VAR in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Steuerfreistellung steht - sofern am Vorliegen der Abkommensvoraussetzungen keine Zweifel gegeben sind - ungeachtet des Umstandes zu…
…folgendem: Ein internationales Doppelbesteuerungsabkommen verbietet nicht, bloß formal ("auf dem Papier") aufgebauten Gestaltungsformen die steuerliche Wirkung abzuerkennen und in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die wahren Geschehnisabläufe der Besteuerung zu unterziehen; wenn daher der Gestellungsnehmer in Wahrheit der eigentliche Arbeitgeber ist, so soll er dies auch…
…ungeachtet der Dauer der Inlandsaufenthalte. Unterliegen die Einkünfte auch in Hongkong einer der österreichischen Einkommensteuer vergleichbaren Besteuerung, dann besteht die Möglichkeit, beim Bundesministerium für Finanzen gemäß § 48 BAO eine Entlastung von der hiedurch eintretenden Doppelbesteuerung zu beantragen. In Fällen der vorliegenden Art könnte eine Steuerfreistellung …
…auf brasilianischem Staatsgebiet nachweisbar 183 Tage im Jahr 1991 überschritten hat. Werden Bezugsteile, die nachweisbar auf die in Brasilien ausgeübte Tätigkeit entfallen und an denen daher Brasilien das Besteuerungsrecht zusteht, erst nach Rückkehr nach Österreich vom österreichischen Arbeitgeber ausgezahlt, so geht hiedurch die DBA-Steuerbefreiung…
…Christengemeinde in Österreich für eine 183 Tage im Kalenderjahr übersteigende Dauer entsandt wird, unterliegt gemäß Artikel 15 des DBA-Finnland der österreichischen Besteuerung. Steuerpflichtig sind hiebei nicht nur die nach Österreich überwiesenen Bezugsteile, sondern sämtliche Vergütungen, die auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen. Falls…
…anzunehmen sein, dass Polen an den gegenständlichen Einkünften kein Besteuerungsrecht erlangt und daher Steuerpflicht in Österreich besteht; es ist auch eher unwahrscheinlich, dass Polen die angemietete Wohnung des Konsulenten als DBA-Betriebstätte werten könnte. Ob die deutsche Firma die Konsulentenhonorare auf ein deutsches, österreichisches oder…
…Abkommens in Österreich steuerfrei zu stellen. Die amerikanischen Mitarbeiter, von denen angenommen wird, dass sie weiterhin als "residents" der USA einzustufen sind, treten durch den länger als 6-monatigen Inlandsaufenthalt gleichzeitig auch in die österreichische unbeschränkte Einkommen- und Vermögensteuerpflicht ein, wobei auf die Besonderheit des…
…für die Dauer von 1 Jahr zur Dienstableistung nach Deutschland, wobei etwa zweimal monatlich Familienheimfahrten nach Österreich stattfinden, sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne in Österreich in jenem Kalenderjahr steuerfrei, in dem sich der Dienstnehmer länger als 183 Tage in Deutschland aufhält. Wird daher beispielsweise ein…
…wird die vorstehend skizzierte Rechtslage verändern (insb. Einführung eines Quellenbesteuerungsrechtes von voraussichtlich 20% für technische Leistungen unter gleichzeitiger Steuerfreistellung in Österreich). Das neue Abkommen wird allerdings keine Rückwirkung entfalten und daher vor seinem Wirksamwerden zugeflossene Einkünfte nicht berühren. 5. Mai 1992 Für den Bundesminister: Dr…
Für die Beurteilung der steuerlichen Verpflichtungen eines in den USA ansässigen Kameramannes, der gelegentlich auf Grund von Werkverträgen mit einem österreichischen Unternehmen, im Inland an Filmdreharbeiten mitwirkt, ist zunächst zu entscheiden, ob seine Tätigkeit als gewerblich oder als freiberuflich (künstlerisch) einzustufen ist. Im Allgemeinen…
…am 1. 8. 1992 für die Dauer von etwa 4 bis 5 Jahren zu einer niederländischen Konzerngesellschaft entsandt und wird für diesen Zeitraum der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den neubegründeten niederländischen Wohnsitz verlegt, so bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich weiterhin erhalten, wenn die inländische…
…deutsche oder österreichische Auftraggeber verleiht, bleibt daher in Österreich auch für jene Lohnbezüge lohnsteuerabzugspflichtig, die auf Kurzeinsätze (unter 183 Tagen) auf deutschem Staatsgebiet entfallen; insoweit ist Deutschland zur Steuerfreistellung verpflichtet. In diesem Sinn ist in einem Konsultationsverfahren mit Deutschland am 3. März 2000 folgendes Einvernehmen…
…gezahlten Entgelte gemäß § 99 EStG einem inländischen Steuerabzug. Auf Grund von Artikel 7 DBA-Liechtenstein, kann von diesem Steuerabzug nur dann Abstand genommen werden, wenn die DBA-Steuerfreistellungsvoraussetzungen einwandfrei nachgewiesen werden können. Hiezu gehört eine von der liechtensteinischen Steuerverwaltung ausgestellte Bescheinigung, derzufolge das liechtensteinische Unternehmen…
…sondern bloß Steuerfreistellung im Gaststaat zur Folge haben soll. Übernimmt daher ein US-Staatsbürger den Auftrag, technische Überarbeitungen (Restaurierungen) von Tonaufnahmen in Österreich durchzuführen und begründet er in diesem Zusammenhang - unter Beibehaltung des US-Wohnsitzes - für nicht mehr als zwei Jahre gemeinsam mit seiner Familie…