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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 400

Steuerpflicht eines finnischen Missionars

geltende FassungEAS-Auskunft04 2003/1-IV/4/94vom 03.03.1994

Wortlaut laut Findok

Ein in Finnland ansässiger Missionar, der von seinem Arbeitgeber, einer finnischen Missionsgemeinschaft, in eine freie Christengemeinde in Österreich für eine 183 Tage im Kalenderjahr übersteigende Dauer entsandt wird, unterliegt gemäß Artikel 15 des DBA-Finnland der österreichischen Besteuerung. Steuerpflichtig sind hiebei nicht nur die nach Österreich überwiesenen Bezugsteile, sondern sämtliche Vergütungen, die auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen. Falls von Parteienseite geltend gemacht wird, dass gemäß Artikel 16 des Abkommens Gehälter, die von finnischen Kirchengemeinden gezahlt werden, in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind, müsste im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite der Nachweis erbracht werden, dass der finnische Arbeitgeber tatsächliche eine unter Artikel 16 des Abkommens fallende "Kirchengemeinde" ist. Dieser Nachweis könnte entweder durch eine Bestätigung der finnischen Steuerverwaltung oder durch eine Erklärung des finnischen Arbeitgebers in Verbindung mit einem Nachweis über die Besteuerung der betreffenden Gehaltsteile in Finnland erbracht werden. 3. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

183-Tage-Frist183-Tage-KlauselSteuerfreistellungFreistellungerhöhte Mitwirkungspflichterhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2003/1-IV/4/94
Stammnummer
17790
Gültig
03.03.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF