…Recht verursachten Qualifikationskonflikt nach dem Lösungsmechanismus des Artikels 23 zu beseitigen und daher angesichts der Besteuerung in Deutschland Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug in Österreich zu gewähren und damit eine internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden; ein Ergebnis das jedenfalls dem Ziel und Zweck des Abkommens gerecht wird. Bundesministerium…
…ist der auszulegenden DBA-Bestimmung unter mehreren möglichen Interpretationen derjenige Sinn beizumessen, welcher ihre effektive Anwendung gewährleistet und nicht zu einem Ergebnis führt, das dem Ziel und Zweck der eingegangenen Verpflichtungen widerspricht. Sind zwei Auslegungsvarianten des Doppelbesteuerungsabkommens möglich, so ist jener der Vorzug zu geben…
…Besteuerungsrecht Deutschland "zugewiesen" worden ist und dass folglich auf österreichischer Seite Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt zu gewähren ist. Eine anderslautende Auslegung des Abkommens hätte einen internationalen Qualifikationskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung zur Folge und wäre demzufolge mit Ziel und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens nicht vereinbar. 05…
…2 des Abkommens einen anderen Sinn beimisst, als ihm nach dem Recht beider Staaten zukommt, da Deutschland hiedurch eine Doppelbesteuerung auslöste, die zu verhindern Ziel und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens ist. Abkommensauslegungen gegen Ziel und Zweck eines völkerrechtlichen Vertrages verstoßen gegen die grundlegenden Auslegungsregeln des Artikels…
…gegen Ziel und Zweck des Abkommens verstieße. Vergibt eine österreichische Kapitalgesellschaft einen kurzläufigen Kredit in Höhe von S 100 Mio. an eine brasilianische Bank, wobei nach den getroffenen Abmachungen im wirtschaftlichen Ergebnis einerseits Zinsen in der Höhe von rd. S 21 Mio. geleistet und gleichzeitig…
…wäre es rechtswidrig, dem Abkommen den umgehungsfördernden Sinn beizumessen, da eine solche Auslegung gegen Ziel und Zweck des Abkommens verstieße. In EAS 1405 wurde folgendes Beispiel untersucht: Wird an eine brasilianische Bank ein kurzläufiges Darlehen in Höhe von S 100 Mio. vergeben, wobei nach den…
…DBA-VAE kann daher nicht so ausgelegt und angewendet werden, dass durch Begründung einer unechten stillen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft der VAE eine "Doppelnichtbesteuerung" herbeigeführt wird. Gegenteilige Auslegungsversuche wären mit Ziel und Zweck des Abkommens nicht vereinbar und würden daher gegen die Auslegungsregel des Art…
…gerecht werden und ist daher unzulässig. Denn Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist auf Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber auf Eröffnung von Möglichkeiten zur Steuerumgehung ausgerichtet. Werden vom Wortlaut eines Doppelbesteuerungsabkommens zwei Auslegungen getragen, wobei die eine dem Ziel und Zweck des Abkommens gerecht…
…gerecht werden und ist daher unzulässig. Denn Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist auf Vermeidung eben dieser internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber auf Eröffnung von Möglichkeiten zur Steuerumgehung ausgerichtet. Werden vom Wortlaut eines Doppelbesteuerungsabkommen zwei Auslegungen getragen, wobei die eine dem Ziel und Zweck des Abkommens…
…dem Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der Möglichkeit begeben wollten, die internationale Steuerumgehung zu unterbinden. Denn Ziel und Zweck eines Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht aber die Förderung der internationalen Steuerumgehung. 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, darstellt, der Einblick in Ziel und Zweck jener DBA-Bestimmungen gibt, die inhaltlich den OECD-Musterabkommensbestimmungen nachgebildet sind. Der OECD-Kommentar wird nunmehr periodisch adaptiert und verbessert. Die Version des Jahres 1977 wurde 1992 und…
…Ziel und Zweck der in Artikel 7 Abs. 8 enthaltenen Regelung liegt darin, internationalen Streit darüber zu vermeiden, ob eine österreichische stille Gesellschaft nach inländischem Recht als echte oder unechte stille Gesellschaft zu werten ist. Ohne Sonderregelung des Absatzes 8 könnte nur im letztgenannten Fall…
…und innerstaatlichem Recht in einem Sinn verstehen, der mit dem Ziel und Zweck der österreichischen Steuerrechtsordnung unvereinbar wäre. Denn es würde damit genau jener Effekt einer Doppelnichtbesteuerung geschaffen, den der Gesetzgeber bei der Einführung der Wegzugsbesteuerung in Österreich ausschließen wollte: einerseits könnte mit Ablauf des…
…ungeachtet des Umstandes, dass er dem Artikel 9 OECD-MA nicht wortgleich nachgebildet ist. Denn jede gegenteilige Auslegung hätte den Effekt einer Doppelbesteuerung zur Folge, die dem Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens widerspricht und die folglich nicht mit den Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 des Wiener…
…wie sich aus der Überschrift des Artikels 23 entnehmen lässt - bloß die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung. Ergeben sich daher bei der Auslegung dieser Bestimmung unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten, dann ist jener Interpretation der Vorzug zu geben, die am ehesten diesem Ziel und Zweck der Abkommensbestimmung gerecht wird…
…Steuerumgehung zu dulden. Ziel und Zweck eines solchen Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung, nicht aber die Schaffung von Steuerumgehungsmöglichkeiten (Hinweis auf die bereits in Ziffer 39 des OECD-Berichtes "Double Taxation Conventions and the use of base companies", veröffentlicht als No. 1 der Serie…
…und innerstaatlichem Recht in einem Sinn verstehen, der mit dem Ziel und Zweck der österreichischen Steuerrechtsordnung unvereinbar wäre. Denn es würde damit genau jener Effekt einer Doppelnichtbesteuerung geschaffen, den der Gesetzgeber bei der Einführung der Wegzugsbesteuerung in Österreich ausschließen wollte: einerseits könnte mit Ablauf des…
…bei der österreichischen Muttergesellschaft anzusetzenden steuerpflichtigen Beteiligungsertrag einzubeziehen wären). Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen kann ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht so interpretiert werden, dass es den DBA-Partnerstaaten die Verpflichtung auferlegt, internationale Steuerumgehung zu dulden. Ziel und Zweck eines solchen Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung…
…Update 2003 und dem dort erstmals aufscheinenden "Painter-Example" (Z 4.5 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA) eine Ausweitung des abkommensrechtlichen Betriebsstättenbegriffs zum Ziel hatten (EAS 2535), fanden im Jahr 2012 im Vorschlag für eine neue Z 4.2 des OECD-Kommentars…
…der Besteuerung freizustellen sind. Ein solcher Schluss ist aber nach Auffassung des BM für Finanzen unzulässig, da dieser dem Sinn der Bestimmung und damit dem Verständnis dieser Regelung im Abkommenszusammenhang nicht gerecht würde. Denn dieser "Staatsbürgerschaftsvorbehalt" zielt darauf ab zu verhindern, dass der Ansässigkeitsstaat bei…