Findok · EAS-Auskünfte
EAS 558
Gewinnausschüttungen maltesischer Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftO 221/12/1-IV/4/94vom 02.01.1995
Wortlaut laut Findok
Beteiligt sich eine österreichische
Kapitalgesellschaft an einer maltesischen Kapitalgesellschaft, die die in §
10 Abs. 3 KStG angeführten Merkmale einer zur Steuerumgehung errichteten
Basisgesellschaft aufweist, würde auf Grund der zitierten
Gesetzesbestimmung eine Gewinnausschüttung an die österreichische
Muttergesellschaft bei dieser nicht mehr eine steuerfreie Schachteldividende im
Sinne des § 10 Abs. 2 KStG darstellen, sondern einen Teil des
steuerpflichtigen Einkommens bilden, wobei eine nachgewiesene steuerliche
Vorbelastung anzurechnen ist.
Bei Ermittlung dieser in Österreich anrechenbaren
steuerlichen Vorbelastung könnte indessen nicht von der mit 35% erhobenen
maltesischen Körperschaftsteuer ausgegangen werden, wenn diese fast zur
Gänze - mit knapp 31% - dem ausländischen Investor als
Körperschaftsteuergutschrift wieder refundiert wird. In einem solchen Fall
wäre diese Körperschaftsteuergutschrift neben der
Gewinnausschüttung als steuerpflichtiger Ertrag in Österreich
anzusetzen. Für eine Anrechnung käme bei den vorstehenden Annahmen die
ca. 4%ige maltesische Körperschaftsteuer und eine allfällige
Dividendenquellensteuer in Frage (wobei diese anrechnungsfähigen Steuern
ebenfalls in den bei der österreichischen Muttergesellschaft anzusetzenden
steuerpflichtigen Beteiligungsertrag einzubeziehen wären).
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen
kann ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht so interpretiert werden, dass es den
DBA-Partnerstaaten die Verpflichtung auferlegt, internationale Steuerumgehung zu
dulden. Ziel und Zweck eines solchen Abkommens ist die Vermeidung der
Doppelbesteuerung, nicht aber die Schaffung von
Steuerumgehungsmöglichkeiten. Daher steht auch das DBA-Malta weder der
Anwendung des § 23 BAO noch jener des § 10 Abs. 3 KStG entgegen
(Hinweis auf Ziffer 39 des OECD-Berichtes "Double Taxation Conventions and the
use of base companies", veröffentlicht als No. 1 der Serie ISSUES IN
INTERNATIONAL TAXATION, OECD, Paris 1987).
2.
Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA M (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Malta (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 294/1979
BeteiligungAnrechnungSchachtelbeteiligungSchachtelprivilegSteueroasengesellschaftQuellensteuerBeteiligungserträgeQuellenbesteuerungBriefkastengesellschaftinternationale Schachtelbefreiunginternationale Schachtelbeteiligung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- O 221/12/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17467
- Gültig
- 02.01.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF