… 10 AlSAG für nachfolgende Verfahren und andere Behörden ist geradezu das Ziel dieser Bestimmung (VwGH 20.3.2014, 2013/07/0279). Das in § 10 AlSAG geregelte Feststellungsverfahren hat den Zweck, über strittige (Vor-)Fragen bescheidmäßig abzusprechen und sie damit in verbindlicher Weise für die jeweiligen…
…Erstere nicht Mitglied der Unternehmensgruppe sei. Zu erwarten wäre, dass der Verlust bei der GKHT GmbH wirksam und eine Teilwertabschreibung möglich sei. Dies verhindere aber die Gesetzeslage. c. Ziel des § 12 Abs 3 Z 3 KStG sei es zu verhindern, dass eine unerwünschte Kaskadenwirkung bei…
…der ein eigenes Ertragsteuersubjekt darstellt und als solches Gesellschafter der Bf. ist. Auch wenn Ziel und Zweck der Besteuerung von KöR im Rahmen ihrer BgA primär die Gleichstellung der Privatwirtschaftsverwaltung des öffentlich-rechtlichen Sektors mit den privaten Wirtschaftsunternehmen zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität ist (Oberhuber in…
…Besonderheiten bei Zu- und Abschlägen wegen Bilanzberichtigung, SWK 2023 Heft 9, 446). Trotzdem ist eine Übertragbarkeit der Rsp des VwGH hinsichtlich Personengesellschaften auf die Unternehmensgruppe gegeben. Dies zum einen, da nach Zorn Bedenken bezüglich der mangelnden Verjährung im Feststellungsverfahren "von vorne herein" bestehen (siehe oben…
…umgedeutet werden? 12.3. Lösung Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (zB VwGH 11.11.2010, 2010/17/0053, 0054…
…1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 (RL 2006/112 USt-HA 2008) über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gilt als "Steuerpflichtiger", wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbstständig ausübt. Als "wirtschaftliche Tätigkeit" gelten alle Tätigkeiten eines…
…gegründet worden, indem die Arbeitskraft beider TierärztInnen zum gemeinsamen Zweck und zu gleichteiliger Aufteilung der daraus zu ziehenden Früchte aus der Tätigkeit betrieben worden wäre. Diese Vorgangsweise hätte sich in den letzten Jahren bis inklusive 2021 nicht geändert. Ziel wäre es immer gewesen, eine gemeinsame…
…worden sei. Daher habe auch die Änderung des Einbringungswertes keine Auswirkung auf das Ergebnis des Feststellungsverfahrens, weshalb die Berufung auch in diesem Punkt abzuweisen sei. 4) Vorsteuerkürzung PKW (Bp-Bericht Tz 17 und 18) Da die Vorsteuerkürzung den Umsatzsteuerbescheid 1998 der M.-AG betreffe, sei…
…BAO einzig und allein dem Zweck, zu verhindern, dass nach Bewilligung einer Wiederaufnahme des Verfahrens eine Abgabe wegen Verjährung des Anspruches nicht mehr festgesetzt werden kann (VfSlg. 13.114, 1992). Unterstellt man dieser Bestimmung hingegen einen über dieses verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Ziel hinausgehenden Anwendungsbereich…
…und durch keinerlei Belege nachweisbar. 4.5 irrelevante finanzstrafrechtliche Ausführungen - wider besseren Wissens: Das Thema Abgabenhinterziehung gemäß § 33 FinStrG unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht könne auf Ebene der Kommanditgesellschaft ex definitione nicht verwirklicht werden. Obwohl das Thema "Verjährung" auf Ebene des Feststellungsverfahrens…
…sei aufgrund des hohen außersteuerlichen Risikos und aufgrund der erlasskonformen Renditeberechnung objektiv nicht in der Lage, ertragsteuerliche Vorteile in den Vordergrund treten zu lassen. Beantragt wurde eine ersatzlose Aufhebung der Einkünftefeststellungsbescheide für die Jahre 2011 bis 2014 sowie der Wiederaufnahmebescheide betreffend das Feststellungsverfahren für diese…
…organisatorisch eingegliedert war. (es folgte eine tabellarische Darstellung der Beteiligungen der ***9***) Die oben gezeigte Aufstellung zeigt die Geschäftsfelder und wesentlichen Beteiligungen der ***19*** It. dem Geschäftsbericht des Jahres 2005. Die aus den Käufen entstandenen Verluste wurden entsprechend der kapitalistischen Beteiligungen mittels eines Feststellungsverfahrens gern…
…Feststellungsverfahrens des Jahres 2006 neu hervorgekommenen Tatsachen. Die Gründungen neuer Kommanditgesellschaften können keine neu hervorgekommenen Tatsachen sein, da diese dem zuständigen Finanzamt gegenüber immer offengelegt wurden. Der in der Fußnote 9 erwähnte händische Aktenvermerk stammt - wie die Abgabenprüfung selbst erwähnt - aus dem Jahr 2010 und…
…erst im Zuge des Prüfungsverfahrens zu den Feststellungsbescheiden gemäß § 188 BAO für die Jahre 2008, 2009 und 2010 neu hervorgekommen sind. Ermessen: Die Wiederaufnahme des Verfahrens liegt im Ermessen. Bei der Ermessensübung kommt dem Gleichheitssatz und dem Zweck der Norm Bedeutung zu. Ziel ist ein…
…in eventu die Bescheidbeschwerde durch Aufhebung des Bescheids unter Zurückverweisung der Sache erledigen. Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 15. Oktober 2015 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde neben Erwägungen betreffend die Feststellungsverfahren und ihre Auswirkungen auf das Abgabenverfahren Folgendes ausgeführt: „Die Bf…
…in eventu die Bescheidbeschwerde durch Aufhebung des Bescheids unter Zurückverweisung der Sache erledigen. Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 15. Oktober 2015 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde neben Erwägungen betreffend die Feststellungsverfahren und ihre Auswirkungen auf das Abgabenverfahren Folgendes ausgeführt: „Die Bf…
…in eventu die Bescheidbeschwerde durch Aufhebung des Bescheids unter Zurückverweisung der Sache erledigen. Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 15. Oktober 2015 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde neben Erwägungen betreffend die Feststellungsverfahren und ihre Auswirkungen auf das Abgabenverfahren Folgendes ausgeführt: „Die Bf…
…stützte die strittige Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens 2003 auf folgende Überlegungen: Im Zuge einer Außenprüfung sei festgestellt worden, dass das Gebäude "Restaurant B" im Zuge der Übergabe des Betriebes nicht an die Betriebsnachfolger übergeben worden, sondern im Eigentum von Ing. A und J F geblieben sei…
…Wiederaufnahme) und andererseits öffentliche Interessen (wie zB Zweckmäßigkeit, Herstellung der Rechtsrichtigkeit, Besteuerungsgleichmäßigkeit) zu berücksichtigen. Die Ermessensübung habe sich vor allem am Zweck der Norm zu orientieren. Zweck des § 303 BAO sei es, eine neuerliche Bescheiderlassung dann zu ermöglichen, wenn Umstände gewichtiger Art hervorkommen. Ziel sei…
…Zu diesem Zweck werden die Eigen- und Fremdkapitalkosten benötigt. Die erwarteten Fremdkapitalzinsen ergeben sich aus dem risikolosen Zinssatz sowie einem Zuschlag für die Kompensation des von den Fremdkapitalgebern zu tragenden systematischen und unsystematischen Risikos (Credit Spread). Für die Schätzung der zukünftigen Fremdkapitalkosten greift die Praxis…