…Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 gilt dies auch für Zuwendungen an bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegende ausländische Zuwendungsempfänger. In Artikel 10 Abs. 3 DBA-Deutschland (Definition des Dividendenbegriffes) ist diese innerstaatliche Gleichstellung mit Dividendenzahlungen auch in die Abkommensebene übernommen worden; nämlich dadurch…
…greift die Zuteilungsregel für nicht ausdrücklich erwähntes Vermögen iSd Art. 7 Abs. 1 DBA(Erb)-USA. Demnach wird das ausschließliche Besteuerungsrecht an der Schenkung dem Wohnsitzstaat des Geschenkgebers - hier den USA - zugeteilt. Österreich hat sonach die Zuwendung von der Stiftungseingangssteuer zu befreien. Bundesministerium für Finanzen…
…zum EStG. 1988) aufgelistet sein. Dies ist bei einer niederländischen Stiftung nicht der Fall, so dass allein schon aus diesem Grund weitere Untersuchungen über die rechtlichen Strukturen einer niederländische Stiftung entbehrlich sind. 28. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…deutsch) oder Vordruck ZS-RE1(englisch) unter Verwendung des Beiblattes C gestellt werden. Die Vordrucke können über eine Downloadversion von der Homepage des BMF oder direkt vom Finanzamt Eisenstadt bezogen werden. 15. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die Auffassung, dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb des Destinatärs zukommen, unter die wiederkehrenden Bezüge i.S. d. § 29 EStG fallen, und zwar auch dann, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen. Das BMF hat es allerdings für denkmöglich gehalten, daß die…
…als Begünstigter einer liechtensteinischen Stiftung, dann werden die österreichischen Besteuerungsrechte daran durch das österreichisch-liechtensteinische DBA nicht beschnitten. Das BMF vertritt die Auffassung, dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb des Destinatärs zukommen, unter die wiederkehrenden Bezüge im Sinne des § 29 EStG 1988…
…meisten Abkommen, die eine dem Artikel 21 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Vorschrift enthalten (subsidiäre Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaates für im Abkommen nicht besonders geregelten Einkünfte), zur Folge, dass die Zuwendungen an die ausländischen Begünstigten in Österreich von der Kapitalertragsteuer vollständig zu entlasten sind. Da aber…
…wie dies die Dividendenbegriffsbestimmung des Artikels 10 Abs. 3 des DBA-Ö/USA verlangt. Dies hat zur Folge, dass gemäß Artikel 21 des Abkommens (subsidiäre Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaates für im Abkommen nicht besonders geregelte Einkünfte) die Zuwendungen an die US-Begünstigten in Österreich von…
…ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann unterliegen diese Einkünfte nach Maßgabe von § 93 Abs. 2 Z 1 lit. d EStG 1988 der inländischen Kapitalertragsbesteuerung. Auf Grund einer vom OECD-Musterabkommen abweichenden Dividendendefinition in Art. 10 Abs. 3 DBA-Kanada, derzufolge für die Subsumtion…
…die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen. 30. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen (vgl. auch EAS 873). 27. September 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…3 als Voraussetzung für eine Zuordung der Zuwendungen unter Artikel 10 verlangt. Es hat daher eine Zuordnung der Einkünfte unter Artikel 21 (subsidiäre Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaat für im Abkommen nicht besonders geregelte Einkünfte) stattzufinden, sodass die Zuwendungen an die US-Begünstigten in Österreich von…
…Stiftung könnte im gegebenen Zusammenhang nur dann begründet werden, wenn hiebei die Geschäftsleitung der Stiftung nach Österreich verlegt würde (z.B. weil diese in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von dem Begünstigten wahrgenommen wird). 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dies gilt auch für jene Fälle, in denen das Abkommen die Anrechnung von ausländischen Fiktivsteuern ("matching-credit") vorsieht. Das Volumen der Zwischensteuer, die nach Maßgabe des § 24 Abs. 5 KStG im Falle von kapitalertragsteuerpflichtigen Zuwendungen der Stiftung wieder gutzuschreiben ist, wird durch die Auslandssteueranrechnung gekürzt…
…kann die Frage nicht ohne weiteres in positivem Sinn beantwortet werden, wenn hiedurch eine Umgehungsmöglichkeit eröffnet würde, nämlich jene, dass die das inländische Stiftungsvermögen kontrollierenden Personen hiedurch die sie sonst treffende Kapitalertragsteuerpflicht vermeiden können. 4. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…3 DBA-Deutschland für die Zuordnung der Zuwendungen unter Artikel 10 ausreicht, dass in Österreich eine Gleichstellung mit offenen Dividendenausschüttungen vorgenommen wird und weil demnach nicht zusätzlich auch eine gesellschaftliche Beteiligung des Einkünfteempfängers an der ausschüttenden juristischen Person verlangt wird, fallen die nach Deutschland geleisteten…
…für die Zuordnung der Zuwendungen unter Artikel 10 ausreicht, dass in Österreich eine Gleichstellung mit offenen Dividendenausschüttungen vorgenommen wird. Dies ist der Fall. Weil daher im neuen Abkommen nicht zusätzlich auch eine "gesellschaftliche Beteiligung" des Einkünfteempfängers an der ausschüttenden juristischen Person verlangt wird, fallen die…
…jährliche Zuwendungen, die von einem auf den Cayman-Inseln errichteten Trust ausgezahlt werden und liegt hierbei ein direkter Erwerb vom liechtensteinischen Settlor des Trustes vor, dann sind die Zuwendungen von der österreichischen Erbschaftssteuer freizustellen. 02. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…wäre eine Zuordnung der Zuwendungen zu den freizustellenden Wettkampfvergütungen nur insoweit gerechtfertigt, als diese als Sonderprämien für einen bei dem betreffenden Wettkampf errungenen Erfolg gewährt werden. Die allgemein zur Deckung des Lebensunterhaltes und der laufenden beruflichen Aufwendungen geleisteten Zuwendungen des ausländischen Staates weisen aber nicht…
…innerstaatlichen Rechts dieser Art könnten durchaus unter die Grundsätze der Z 22 und 23 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-Musterabkommens fallen und würden dann durch das Abkommen nicht berührt. 23. August 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …