Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1762
Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an US-Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskunftH 325/1-IV/4/00vom 05.12.2000
Wortlaut laut Findok
Zuwendungen von Privatstiftungen an in den USA
ansässige Begünstigte fallen nicht unter den Begriff der Dividenden im
Sinn des Artikels 10 Abs. 3 des österreichisch-amerikanischen
Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996 (DBA-1996), weil der
Begünstigte weder "Anteile" an der Stiftung besitzt noch ein
Gewinnbeteiligungsrecht mit der Stiftung vereinbart ist, wie dies die
Dividendenbegriffsbestimmung des Artikels 10 Abs. 3 als Voraussetzung für
eine Zuordung der Zuwendungen unter Artikel 10 verlangt. Es hat daher eine
Zuordnung der Einkünfte unter Artikel 21 (subsidiäre
Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaat für im Abkommen nicht
besonders geregelte Einkünfte) stattzufinden, sodass die Zuwendungen an die
US-Begünstigten in Österreich von der Kapitalertragsteuer
vollständig zu entlasten sind. Die gegenteilige Aussage in EAS 617
bezieht sich noch auf die anders gestaltete Rechtslage des
DBA-1956.
05. Dezember
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 Abs. 3 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- Art. 23 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 325/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2419
- Gültig
- 05.12.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF