…Verfahren betreffend Arbeitnehmerveranlagung 2001 wiederaufgenommen und mit Bescheid vom 8.3.2002 die gesamten Einkünfte in die Besteuerung einbezogen. In einer dagegen eingebrachten Berufung wandte der Berufungswerber ein, dass es sich bei dem Zuschuss des ehemaligen Arbeitgebers um Zuwendungen für die Zukunftssicherung handle, die nach …
…bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Anlässlich einer bei der Berufungswerberin über die Jahre 2004 bis 2008 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurden neben hier nicht strittigen Lohnsteuernachverrechnungen folgende Feststellungen getroffen: 1. Für die Dienstnehmer der Berufungswerberin wurden ab dem Jahr 2006 steuerfreie Zuwendungen für die Zukunftssicherung bezahlt…
…um die Unterhaltskosten ihres Kindes zu gewährleisten, weil gerade Eltern von Lehrlingen für diese keine Kinderbeihilfe erhielten. Weiters wies der Bf darauf hin, dass Zuwendungen für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmerinnen/der Arbeitnehmer vom DB ausgenommen seien und das Erlernen eines Berufes als Inbegriff der Zukunftssicherung…
…EStG 1988 fallende Zahlungen) des Arbeitgebers an eine Betriebliche Vorsorgekasse stellen keine Zukunftssicherungsmaßnahme im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 dar. Beiträge an eine Zukunftsvorsorgeeinrichtung im Sinne des § 108g EStG 1988 sind keine Zuwendungen für die Zukunftssicherung im Sinne des …
…und zum Bestandteil dieser Entscheidung erhebt. Abgesehen von diesen grundsätzlichen Ausführungen stellt sich der Streitfall wie folgt dar: Für die Veranlagung wurde ein Jahreseinkommen in Höhe von 33.636,86 € als Bemessungsgrundlage herangezogen. Die Sonderausgaben wurden antragsgemäß und die Zuwendungen für die Zukunftssicherung iSd …
…Gruppenbildung bestimmte sich im vorliegenden Fall nicht wie in den Zuwendungen für die Zukunftssicherung betreffenden Fällen der Erkenntnisse vom 28. Mai 2002 nach der unternehmensrechtlichen Stellung der Arbeitnehmer, und es stellt sich wie im Fall des Erkenntnisses vom 18. Oktober 1995 auch nicht die Frage…
…1 Z 15 EStG 1988 für Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer nicht (mehr) möglich ist. Das Bundesfinanzgericht kommt auf Grund dieser Ausführungen zu dem Ergebnis, dass durch die Prämienleistungen der beschwerdeführenden Partei für die in Rede stehenden Lebensversicherungen (Kapitalversicherungen mit Gewinnbeteiligung) bei…
…zu Gunsten eines einzigen Arbeitnehmers, der im Prüfungszeitraum als Außendienstmitarbeiter im Einkauf tätig war und darüber hinaus die Geschäftsführung der Bf. inne hatte, das Gruppenmerkmal im Sinne der zitierten gesetzlichen Bestimmung gegeben ist. Mit anderen Worten: ob diese Aufwendungen als Zuwendung für die Zukunftssicherung gem. …
…1 Z 15 lit. a EStG 1988 sind Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftsicherung seiner Arbeitnehmer, soweit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden oder dem Betriebsratsfonds zufließen und für den einzelnen Arbeitnehmer 4.000 S jährlich nicht übersteigen, steuerfrei…
…EStG 1988 Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer, soweit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden würden und für einzelne Arbeitnehmer 300 € jährlich nicht übersteigen würde, steuerbefreit seien. Im gegeben Fall sei die Prämie für die Lebensversicherung…
…nunmehr die Vorgangsweise des Finanzamtes betrifft, bei der Neuberechnung der Lohnsteuer je Dienstnehmer ATS 4.000,00 nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 steuerfrei zu belassen, so ist hiezu Folgendes festzustellen: Nach vorgenannter Gesetzesstelle sind Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung…
…sind die Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig (siehe auch RzLStR 2002 Rz 756 ff 756ff LStR 2002). Rz 1289: Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer (§ 3 Abs. 1 Z 15 EStG 1988) und eigene Beiträge der Arbeitnehmer werden auf die Beschränkung mit 10% nicht…
…Fall liegen keine Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer iSd § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 vor, weil die Betriebsbezogenheit (zB Gruppenmerkmal, Hinterlegung, Fristen Kontrolle und Vollziehung durch den Arbeitgeber) nicht gegeben ist. Darüber hinaus liegt keine Zukunftssicherung des Arbeitgebers…
…Wege einer Entgeltumwandlung in die Pensionskasse eingezahlt worden und die daraus resultierende Rente erst mit der Auszahlung zu versteuern sei. Dem ist Folgendes entgegenzuhalten: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 sind Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer nur unter…
…für den einzelnen Arbeitnehmer 300 Euro jährlich nicht übersteigen. Werden die Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer in Form von Beiträgen für eine Er- und Ablebensversicherung oder eine Erlebensversicherung geleistet, gilt Folgendes: - Beiträge zu Er- und Ablebensversicherungen sind nur dann steuerfrei, wenn für…
…1988) nicht das Jahressechstel. Nur die steuerfreien Einkünfte nach § 3 Abs. 1 Z 10, 11 und 15 lit. a EStG 1988 (Einkünfte für begünstigte Auslandstätigkeit, Einkünfte von Fachkräften der Entwicklungshilfe, Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung) sollen das Jahressechstel erhöhen, weil es sich hier um…
…eine Zuwendung des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit a EStG 1988 handelte, ist anzumerken, dass es sich dabei um eine im Verhältnis zu § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 gleichrangige Bestimmung handelt, die in der für…
…26.11.03, RV/1830-L/02 zur Zukunftssicherung für einen Pensionisten gem § 3 Abs 1 Z 15 lit a; aA DKMZ/Doralt § 3 Rz 68 wonach ArbG die pensionsauszahlende Stelle ist). Voraussetzung ist, dass alle Pensionisten in den Genuss der Zuwendung kommen. Leistungen an…
…Die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 (Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer bis 300,00€ jährlich) komme nur dann zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber die Versicherungsprämien als Versicherungsnehmer leiste. Die Beiträge in Höhe von 1.639,25…
…für den einzelnen Arbeitnehmer 300 Euro jährlich nicht übersteigen. Werden die Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer in Form von Beiträgen für eine Er- und Ablebensversicherung oder eine Erlebensversicherung geleistet, gilt Folgendes: - Beiträge zu Er- und Ablebensversicherungen sind nur dann steuerfrei, wenn für…