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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1450

Zuwendungen an US-Begünstigte österreichischer Privatstiftungen

geltende FassungEAS-AuskunftW 92/1-IV/4/99vom 10.05.1999

Wortlaut laut Findok

Zuwendungen von österreichischen Privatstiftungen an in den USA ansässige Begünstigte fallen nicht unter den Begriff der Dividenden im Sinn der DBA-Terminologie. Dies deshalb, weil der Begünstigte keine "Anteile" an der Stiftung besitzt, wie dies die Dividendenbegriffsbestimmung des Artikels 10 Abs. 3 des DBA-Ö/USA verlangt. Dies hat zur Folge, dass gemäß Artikel 21 des Abkommens (subsidiäre Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaates für im Abkommen nicht besonders geregelte Einkünfte) die Zuwendungen an die US-Begünstigten in Österreich von der Kapitalertragsteuer vollständig zu entlasten sind. Wurde von der Privatstiftung Kapitalertragsteuer einbehalten, besteht daher Anrecht auf Rückerstattung. Die in EAS 617 enthaltene gegenteilige Aussage bezieht sich auf den Geltungsbereich des Abkommens aus dem Jahr 1956, der im Allgemeinen für die Abzugsbesteuerung am 31. März 1998 geendet hat. Dieses Alt-Abkommen enthielt keine dem Artikel 21 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Bestimmung für nicht besonders geregelte Einkünfte, so dass weder die Zuteilungsregel für Dividenden (Art. VI DBA-USA) noch auch eine andere Steuerzuteilungsregel Österreich zur Steuerfreistellung verpflichtet hat. 10. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

PrivatstiftungStiftung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
W 92/1-IV/4/99
Stammnummer
7392
Gültig
10.05.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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