Findok · EAS-Auskünfte
EAS 947
Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an britische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskunftW 139/1-IV/4/96vom 27.09.1996
Wortlaut laut Findok
Erhält eine in Großbritannien
ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen
Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu
klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10
DBA-Großbritannien, sondern sind unter Artikel 22 conv. cit. (nicht
ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der
britische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von
der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt.
Eine andere Betrachtung könnte aber in
Umgehungsfällen geboten sein, dann nämlich, wenn dem
Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung
zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an
dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite
bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom
1.6.1994 als zulässig angesehen (vgl. auch EAS 873).
27. September
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 22 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 139/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 15274
- Gültig
- 27.09.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF