Findok · EAS-Auskünfte
EAS 850
Zuwendungen einer niederländischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskunftE 12/4-IV/4/96vom 28.03.1996
Wortlaut laut Findok
Gesellschaften aus EU-Staaten, die mit
einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar sind und deren
Gewinnausschüttungen daher gemäß
§ 10 Abs. 2 Z. 1 KStG in
Österreich Steuerfreistellung genießen, müssten im Anhang zur
Mutter-Tochter-Richtlinie (Anlage 2 zum EStG. 1988) aufgelistet sein. Dies ist
bei einer niederländischen Stiftung nicht der Fall, so dass allein schon
aus diesem Grund weitere Untersuchungen über die rechtlichen Strukturen
einer niederländische Stiftung entbehrlich sind.
28.
März 1996 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 12/4-IV/4/96
- Stammnummer
- 15730
- Gültig
- 28.03.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF