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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1808

Zuwendungen liechtensteinischer Privatstiftungen

geltende FassungEAS-AuskunftW 625/1-IV/4/01vom 19.02.2001

Wortlaut laut Findok

Verlegt ein Begünstigter einer liechtensteinischen Privatstiftung seinen Wohnsitz nach Österreich, dann unterliegen wiederholte Zuwendungen der liechtensteinischen Stiftung auch dann der inländischen Steuerpflicht gemäß § 29 Z. 1 EStG, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen (siehe im Übrigen auch BMF-Einzelerledigungen v. 30.8.93, SKW Nr. 27/93, 456 v. 22.9.95, SWK Nr. 36/95, 743 und v. 5.7.96, SWK Nr. 3/97, 56). Eine unbeschränkte Steuerpflicht der liechtensteinischen Stiftung könnte im gegebenen Zusammenhang nur dann begründet werden, wenn hiebei die Geschäftsleitung der Stiftung nach Österreich verlegt würde (z.B. weil diese in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von dem Begünstigten wahrgenommen wird). 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BegünstigterWohnsitzverlegungunbeschränkte Steuerpflicht der liechtensteinischen StiftungGeschäftsleitung im Inlandwirtschaftliche Betrachtungsweise

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
W 625/1-IV/4/01
Stammnummer
2079
Gültig
19.02.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF