Findok · EAS-Auskünfte
EAS 873
Zuwendungen von österreichischen Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/96vom 30.04.1996
Wortlaut laut Findok
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person
Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im
Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht
unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht
ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der
Schweizer Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von
der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt.
Eine andere Betrachtung könnte aber in
Umgehungsfällen geboten sein, dann nämlich, wenn dem
Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung
zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an
dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite
bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom
1.6.1994 als zulässig angesehen.
30. April
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 36/2-IV/4/96
- Stammnummer
- 15669
- Gültig
- 30.04.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF