Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2085
Erwerbe von einem liechtensteinischen Erblasser im Wege eines ausländischen Trustvermögens
geltende FassungEAS-AuskunftSt 426/1-IV/4/02vom 02.07.2002
Wortlaut laut Findok
Gemäß dem nach wie vor in
Geltung stehenden Abschnitt III des DBA-Liechtenstein 1955 (BGBl. Nr. 214/1956)
sind Erwerbe nach einem liechtensteinischen Erblasser in Österreich von der
Erbschaftsbesteuerung freizustellen, wenn sie nicht inländisches
Grundvermögen oder inländisches Betriebstättenvermögen zum
Gegenstand haben.
Erhalten daher die in Österreich lebenden Enkelkinder
von ihrem zum Todeszeitpunkt in Liechtenstein ansässig gewesenen
Großvater unter der Auflage einer in einem Trust Deed festgelegten
Lebensweise jährliche Zuwendungen, die von einem auf den Cayman-Inseln
errichteten Trust ausgezahlt werden und liegt hierbei ein direkter Erwerb vom
liechtensteinischen Settlor des Trustes vor, dann sind die Zuwendungen von der
österreichischen Erbschaftssteuer freizustellen.
02. Juli
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA FL (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuer), BGBl. Nr. 214/1956
- Art. 12 DBA FL (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuer), BGBl. Nr. 214/1956
- Art. 13 DBA FL (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuer), BGBl. Nr. 214/1956
ErblasserZuwendungenErwerb von Todes wegenTrustTrustvermögenErbschaftssteuerTrust DeedSettlorCayman-Islands
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- St 426/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 33528
- Gültig
- 02.07.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF