…Artikel 15 Abs. 1 DBA-CSSR jene Bezugsteile, die auf Tätigkeiten außerhalb Österreichs entfallen, von der österreichischen Besteuerung freigestellt werden. Werden Umsatzprämien gezahlt, die nur den außerhalb Österreichs erzielten Umsätzen zurechenbar sind, wird dementsprechend ebenfalls Anrecht auf Steuerfreistellung in Österreich bestehen. Die Frage, in welchem…
…bei dem nicht die deutschen Einkünfte, sondern - zu Unrecht - die deutschen betrieblichen Einnahmen aus der Besteuerungsgrundlage ausgeschieden wurden. EAS.2425 enthält daher keinerlei Anhaltspunkte, dass eine indirekte Zurechnung von Produktionskosten ausgeschlossen wäre. 16. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…lit. b DBA Hongkong in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger in Beratungs- und Entscheidungsgremien von zwei in Hongkong errichteten Trusts berufen, wobei Trust I in seiner Ausgestaltung ähnlich einer österreichischen Privatstiftung sein soll und Trust II ausschließlich mildtätige Projekte in Asien finanzieren und umsetzen soll, so…
…würde dies auch korrespondierende umsatzsteuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sollte auch kein Anwendungsfall des zitierten Erlasses vorliegen und sollte tatsächlich ein operativ tätiges portugiesisches Unternehmen Reinigungsarbeiten ohne Benutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO ausführen, dann würden die von ihm erzielten Gewinne gemäß…
…dennoch auf Anwendung der Kostenaufschlagsmethode besteht, muss als Indiz dafür gewertet werden, dass offensichtlich die Eigenschaft der Repräsentanz im Rahmen der Umsatzerzielung des japanischen Unternehmens nicht als bloßer untergeordneter Hilfsstützpunkt anerkannt werden konnte. 29. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…dass eine steuerliche Zurechnung der Lizenzgebührenzahlungen an die "Tantengesellschaft" zu erfolgen hat (weil ein eingeholtes Unternehmensprofil der "Tantengesellschaft" erkennen lässt, dass diese nur einen Umsatz in Höhe von 3% der angeblich von ihr bezogenen Lizenzerträge angibt und weil von den Konzerngesellschaften nicht aufgezeigt werden kann…
…dass sie in Österreich einen österreichischen Staatsbürger als vertretungs- und abschlussberechtigten Repräsentanten anstellt, wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt dieser Arbeitsraum eine inländische Betriebstätte der deutschen Gesellschaft dar. Da in dieser inländischen…
…für einen jeweils begrenzten Zeitraum festzulegen. Voraussetzung ist aber, dass eine solche Methode mit den internationalen Gewinnaufteilungsgrundsätzen in Übereinstimmung zu bringen ist und auch von den Steuerbehörden der jeweils anderen Staaten akzeptiert wird. 13. August 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…vertreibt, in Prag eine Verkaufsniederlassung eröffnet, so ist der auf diese Prager Betriebstätte entfallende und folglich von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung freizustellende Gewinn unter Beachtung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Es ist sonach jener Gewinn aus der österreichischen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden, den die Prager Niederlassung erzielt hätte, wenn…
…Kommentars zu Art. 23A OECD-MA. Aber auch das DBA-Ö/Deutschland entzieht Österreich keine Besteuerungsrechte an den Veräußerungsgewinnen, da es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft mit österreichischen Grundstücken handelt, die folglich nach Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland…
…würde der Transfer in die deutschen Betriebstätten wieder als Entnahmehandlung zu werten sein. Ob hierbei der Zahlungsfluss direkt von der GesmbH an die deutschen Betriebstätten der deutschen GesmbH & Co KG erfolgt oder über die inländische OHG abgewickelt wird, ist ebenso wenig relevant wie der Umstand…
Werden die Gewinne aus Versandhandelsaktivitäten, die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der…
…B) für die GUS-Staaten und die andere (Gesellschaft C) für die übrigen osteuropäischen Länder zuständig ist, und haben diese beiden Agenturgesellschaften (B und C) in Österreich je eine Zweigniederlassung errichtet, von denen aus die Ostaktivitäten ausgeführt wurden, dann unterliegt ein Veräußerungsgewinn, der sich ergab…
Werden in Österreich Vertriebs-Tochtergesellschaften von ihrer ausländischen Muttergesellschaft beauftragt, bloß als Vertreter die Produkte der Muttergesellschaft in Österreich abzusetzen, dann ist nicht ausgeschlossen, diese Tochtergesellschaften als "Vertreterbetriebstätten" der ausländischen Muttergesellschaften zu werten; dies mit der Folge, dass nicht nur die Vertriebstochtergesellschaft mit ihrer Vertreterprovision…
…Kommissionsbasis in Österreich übernimmt. Die genannten Funktionen sind fremdverhaltenskonform abzugelten. Im Grunde sollte keine andere Rechtsbeurteilung eintreten, wenn die beiden Funktionen von ein und derselben österreichischen Konzerngesellschaft wahrgenommen werden. Allerdings wird in Fällen dieser Art ein besonderer Dokumentationsbedarf bestehen, der belegt, dass die österreichische Gesellschaft…
…Staat der Vertriebsgesellschaft geboten ist. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird ein Zeitraum von drei Jahren jedenfalls noch als "kürzerer Zeitraum" zu verstehen sein. Wenn angesichts solcher Gegebenheiten derartige Verluste in der Anlaufphase dadurch auf die österreichische Muttergesellschaft verlagert werden, dass diese Kosten der…
Werden von einer deutschen Gesellschaft in Lohnarbeit für eine liechtensteinische Gesellschaft Kosmetikprodukte gefertigt, die sodann unter physischer Zwischenlagerung in Liechtenstein über eine österreichische Vertriebs-GMBH in Österreich vermarktet werden und verbleiben der österreichischen Vertriebs-GMBH keine nennenswerten Gewinne, dann muss dieser Umstand Zweifel an der…
…es zu einer solchen Funktionsverlagerung gekommen ist, eine Entlastung der österreichischen Vertriebsgesellschaft von diesen für sie wichtigen Funktionen eintritt und dass daher die österreichische Gesellschaft eine für sie notwendige und daher abzugeltende Dienstleistung von der schweizerischen Gesellschaft bezieht. Die hierfür zu leistende Abgeltung wird sich…
…ehemaligen Betriebstätte weiterhin gemäß Artikel 7 DBA-USA der österreichischen Besteuerung unterliegen. Denn die steuerliche Erfassung von Einkünften aus einer ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer Betriebstätte obliegt dem Betriebstättenstaat (VPR 2010 Rz 244 und VwGH 6.3.1984, 83/14/0107). Die nachträglichen Einkünfte werden aber…
…was einem Rohaufschlag von 34.492 entspricht, so würde die österreichische Tochtergesellschaft - bezogen auf den österreichischen Endverbraucherpreis - eine Umsatzmarge von 49,27% (34.492:70.000x100) erzielen, wobei der deutschen Muttergesellschaft nur eine solche von 0,07% (48:70.000x100) verbliebe. Unvorgreiflich genauerer Sachverhaltsdurchleuchtungen ist…