Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2511
Österrreichische Theaterproduktion auf Auslandstournee
geltende FassungEAS-AuskunftSch 162/2-IV/4/04vom 16.08.2004
Wortlaut laut Findok
Wird in Österreich eine
Theaterproduktion mit einem Kostenaufwand von 150.000 Euro erstellt und sodann
im In- und Ausland (Deutschland, Schweiz, Frankreich, Italien, England)
aufgeführt (Betriebseinnahmen insgesamt 250.000 Euro), wobei die
Auslandsgastspiele einen lokalen Kostenaufwand von 75.000 Euro (50.000 Euro
Deutschland, die Schweiz und Frankreich betreffend und 25.000 Euro Italien und
England betreffend) verursachen, dann ergibt dies insgesamt einen Gewinn von
25.000 Euro (250.000 - 150.000 - 75.000). Jene Gewinnteile, die aus
Aufführungen in Staaten stammen, mit denen ein DBA mit Freistellungsmethode
zur Anwendung kommt (Deutschland, Schweiz, Frankreich), sind hierbei aus der
österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden.
Bei der Ermittlung der auszuscheidenden Gewinnteile sind
den Auslandsaufführungen nicht nur die direkt zuordenbaren lokalen
Auslandskosten, sondern auch aliquote Teile der Produktionskosten zuzurechnen;
wobei im Allgemeinen kein Einwand dagegen zu erheben sein wird, diese
Produktionskosten nach dem Verhältnis des Umsatzes zuzuordnen; dies ergibt
(wenn 210.000 in den Freistellungsländern erzielt werden) eine indirekte
Produktionskostenzuordnung zu den freizustellenden
Aufführungseinkünften von 84% (210.000 : 250.000 x 100 = 84%); die
allgemeinen Produktionskosten sind sonach mit 126.000 Euro den freizustellenden
Einkünften zuzurechnen:
Betriebseinnahmen D,Ch,F 210.000
direkt zuordenbarer Aufwand - 50.000
indirekte Zuordnung der Produktion
-126.000
freizustellender Gewinn D, CH, F 34.000
EAS.2425 hat sich mit einem Künstler befasst, bei dem
nicht die deutschen Einkünfte,
sondern - zu Unrecht - die deutschen betrieblichen
Einnahmen aus der Besteuerungsgrundlage
ausgeschieden wurden. EAS.2425 enthält daher keinerlei Anhaltspunkte, dass
eine indirekte Zurechnung von Produktionskosten ausgeschlossen
wäre.
16. August
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 162/2-IV/4/04
- Stammnummer
- 15059
- Gültig
- 16.08.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF