…auch die in EAS 2724 und EAS 2762 vertretenen Auffassungen. Werden die Anteile an der österreichischen GmbH von der slowakischen Mutter-K.S. verkauft, dann ist der hierbei in den slowakischen Betriebstätten der K.S. von den in Österreich ansässigen Gesellschaftern erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel…
…Hierbei wird auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG und der hiezu von der Finanzverwaltung vertretenen Interpretation (Abschn. 45 Abs. 2 ESt-RL 1984) eine nach internationalen Grundsätzen anerkannte, dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechende Gewinnzurechnung an die Repräsentanz vorzunehmen sein. Es wird daher Ihrer Auffassung beigepflichtet…
…DBA-Spanien (Veräußerungsgewinne) jener des Artikels 7 vor, sodass im vorliegenden Fall Spanien das ausschließliche Besteuerungsrecht an den aus dem spanischen Immobilienbesitz erzielten (positiven und negativen, gegenwärtigen und zukünftigen) Einkünften zufällt. Die von Parteienseite vertretene Auffassung, dass in einem derartigen Fall die oben unter lit…
…an der neben amerikanischen Investoren die österreichische B-GmbH zu 51% beteiligt ist und die in den USA über eine Betriebstätte verfügt, in den USA für eine Besteuerung als Personengesellschaft, dann stellt sich die Frage, ob die in den USA von der B-GmbH als…
…eine deutsche Kommanditgesellschaft an einer inländischen GmbH (mit ausschließlich im Inland gelegenen Betriebstätten) als unechter stiller Gesellschafter, dann wird aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zwischen der GmbH einerseits und der deutschen KG andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet; da die von den beiden Mitunternehmern erzielten…
…das Besteuerungsrecht Polen überlassen werden muss und folglich in Österreich Steuerfreiheit (unter Progressionsvorbehalt) zu gewähren ist. Eine ausschließliche Zurechnung an das polnische Büro könnte indessen dann nicht erfolgen, wenn die Geschäftsführertätigkeit nur teilweise in diesem Büro, teilweise aber auch von Österreich aus ausgeübt wird. Es…
…Zurechnung an die kanadische Gesellschaft (Art. 13 Abs.5 DBA-Kanada); wobei angenommen wird, dass das Vermögen der liquidierten österreichischen GmbH nicht überwiegend aus Immobilien besteht und sonach nicht der Sonderfall einer Grundstücksgesellschaft im Sinn von Artikel 13 Abs. 4 DBA-Kanada vorliegt. Unter den…
…deutschem Recht eine zwingende Zurechnung der eingebrachten Vermögenswerte zu einer nach deutschem Recht bestehenden deutschen Betriebstätte zu erfolgen hat, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, wenn es auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens das Besteuerungsrecht an den in dieser Betriebstätte entstandenen…
…eines österreichischen Unternehmens ein Hochregallager und verleast es dieses an das österreichische Unternehmen unter Bedingungen, die zur Beurteilung der Transaktion als Vermietung unter Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht an den Leasingraten Österreich oder Deutschland zusteht…
…von Artikel 16 DBA-USA aus dem Abkommensanwendungsbereich ausgeschlossen werden. Ob allerdings nach innerstaatlichem US-Recht in Fällen der vorliegenden Art eine Zurechnung der Stiftungseinkünfte an den US-Bürger möglich ist (wie dies zB in Österreich hinsichtlich der "ausschüttungsgleichen Erträge" bei ausländischen Investmentfonds gehandhabt wird)…
…deutschem Recht eine zwingende Zurechnung der Gewinnausschüttungen zu einer nach deutschem Recht bestehenden Betriebstätte der deutschen Besitz-KG zu erfolgen hat, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, wenn es auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens das Besteuerungsrecht an den (auch die…
…auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 DBA-Deutschland nach Artikel 7 das Besteuerungsrecht an den Dividendenausschüttungen und am Wertzuwachs in Anspruch nimmt. Denn das Abkommen selbst enthält keine Anweisungen in Bezug auf die Zurechnung von Betriebsvermögen an Betriebstätten, sodass - soweit dies zur Vermeidung…
…zwischen den beiden Partnergesellschaften geteilt werden, nimmt der Innengesellschaft nicht die Eigenschaft einer "Mitunternehmerschaft". Der weitere Umstand, dass der deutsche Partner Miteigentum an den Anlagen nur nach Maßgabe seiner Beitragszahlungen erwirbt, steht - wie im Fall eines Eigentumsvorbehaltes - der steuerlichen Zurechnung der Anlagen an den deutschen…
…Betriebstättenstaat das Besteuerungsrecht zuteilt. Da in dem Abkommen die Befreiungsmethode zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung angewendet wird, ist Bulgarien an den der bulgarischen Personengesellschaftsbetriebstätte zuzurechnenden Gewinnanteilen besteuerungsberechtigt und Österreich zur Steuerfreistellung verpflichtet (Art. 18 DBA-Bulgarien). Daran ändert auch der Umstand nichts, dass Bulgarien nach…
…österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen maßgebend. Alle Abkommen teilen Österreich an gewerblichen Gewinnen ein Besteuerungsrecht nur dann zu, wenn sich im Inland eine Betriebstätte befindet. Es können daher auch gewerbliche Gewinne eines in den USA ansässigen Gesellschafters einer österreichischen Personengesellschaft nur dann in Österreich besteuert werden, wenn dieser…
…da nur diese über entsprechend qualifizierte Mitarbeiter verfügt. In einem solchen Fall, wenn sonach zwar das formale Eigentum an den Vermögenswerten der Kanalinselgesellschaft übertragen worden ist, das wirtschaftliche Eigentum aber nach wie vor bei der österreichischen Muttergesellschaft liegt, weil nur diese die entsprechenden Dispositionen über…
…unmittelbar von der österreichischen Zentrale aus angewiesen werden. Der Umstand, dass Artikel 11 DBA-UdSSR nicht dem OECD-Musterabkommen folgt und keine Grundzuteilung des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat der Dienstnehmer enthält, führt zu keinem anders lautenden Ergebnis. Denn Artikel 11 ist nur auf Fälle anwendbar…
…Oberwart bereits erfolgte Rückerstattung der Kapitalertragsteuer in Höhe von 10%-Punkten kann nicht notwendigerweise als Anerkennung der steuerlichen Zurechnung an die Holdinggesellschaft gewertet werden, weil eine Rückerstattung auf Grund des DBA in jedem Fall, also auch bei Zurechnung an die in Deutschland ansässigen natürlichen Personen…
…Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Art. 15 DBA-Deutschland beseitigt: Deutschland erlangt auch dann das Besteuerungsrecht, wenn Deutschland die GMBH-Beteiligung dem österreichischen KG-Betriebsvermögen der Kommanditisten zurechnen sollte. 2. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… kommt hingegen Artikel 7 zu Anwendung, dann erlangte die Slowakei an den Gewinnen des österreichischen Unternehmens nur dann ein Besteuerungsrecht, wenn diese Gewinne einer slowakischen Betriebstätte des österreichischen Unternehmens zuzurechnen wären. Allerdings fällt im Bereich der immateriellen Wirtschaftsgüter die Abgrenzung zwischen einer bloßen Nutzungsüberlassung und…